Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Lehramt an Förderschulen

Das Studium

Die Ausbildung zur/zum Lehrer/in erfolgt für alle Lehrämter in zwei Phasen: ein Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, dann folgt das Referendariat mit der Zweiten Staatsprüfung. Das Studium richtet sich nach der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO), der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und den Fachspezifischen Bestimmungen für die Studienfächer.

Sie können dieses Lehramt am Institut für Rehabilitationspädagogik auf der Grundlage der
Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen studieren.

Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen

Zweite Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen

Dritte Änderungsordnung Studienfach Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen

Dritte Änderungsordnung Studienfach Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen vom 04.07.2022 (Amtsblatt Nr. 8 vom 06.09.2022)

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Modulbeschreibungen

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Fächer

Zwei der folgenden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen in unterschiedlichen, jeweils von der Universität festgelegten Kombinationen, können gewählt werden:
Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik,
Lernbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik und
Verhaltensgestörtenpädagogik

Dazu werden

a) zwei Unterrichtsfächer der Grundschule, davon muss ein Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik sein (für die Fächer Deutsch oder Mathematik müssen Leistungen fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Module im Umfang von insgesamt 45 LP, für das zweite Unterrichtsfach Leistungen fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Module im Umfang von insgesamt 35 LP erbracht werden),

oder

b) ein Unterrichtsfach der Sekundarschule (für dieses Fach müssen Leistungen fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Module im Umfang von insgesamt 80 LP erbracht  werden)

belegt.

Sind die beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik und Sprachbehindertenpädagogik, können Fremdsprachen als Unterrichtsfach nicht gewählt werden.

Außerdem müssen die Bereiche Bildungswissenschaften, Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik und Rehabilitationspädagogische Psychologie belegt sowie das Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen  absolviert werden.

Wissenschaftliche Hausarbeit

Für die wissenschaftliche Hausarbeit ist eine Bearbeitungszeit von ca. 450 Stunden (15 LP) vorgesehen. Die wissenschaftliche Hausarbeit wird studienbegleitend erstellt und ist in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zustellung des Themas beim Prüfungsamt vorzulegen.

Staatliche Abschlussprüfungen

Im Fach Rehabilitationspädagogik/Pädagogik wird eine mündliche Abschlussprüfung in Rehabilitationspädagogik und im Fach rehabilitationspädagogische Psychologie/Psychologie eine mündlicheAbschlussprüfung in rehabilitationspädagogischer Psychologie durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 30 Minuten. In den rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen, im Unterrichtsfach I der Grundschule und im Unterrichtsfach der Sekundarschule erfolgen die staatlichen Abschlussprüfungen als schriftliche Prüfung mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 4 Stunden. Im Unterrichtfach II der Grundschule wird keine staatliche Abschlussprüfung durchgeführt.

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