Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Quereinstieg und Bewerbung höheres Fachsemester

Achtung! Wichtige Information!

Endgültig nicht bestandene Prüfungen

Wenn Sie sich für eine Schulform bzw. Unterrichtsfächer bewerben und bereits eine Prüfung in einem gleichartigen Studiengang endgültig nicht bestanden haben, empfehlen wir dringend, sich vorab mit der Geschäftsstelle des ZLB in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob eine Immatrikulation in den gewählten Studiengang an der MLU möglich ist. Sollte sich erst nach der Immatrikulation herausstellen, dass Sie aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Prüfungsanspruch in dem an der MLU gewählten Studiengang bereits verloren haben, wird die Immatrikulation wieder aufgehoben  (§ 29 Abs. 4 Ziff. 2 HSG LSA vom 5.5.2004, GVBl. LSA S. 256 in der derzeit gültigen Fassung).

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Dr. Müller (Tel. 0345/5521717) aus dem Zentrum für Lehrerbildung gern zur Verfügung.

Was ist ein Quereinstieg?

Quereinstieg heißt: Sie haben an einer Hochschule in Deutschland oder in einem anderen (Bachelor)-Fach unserer Universität Module abgeschlossen und möchten die Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen und in ein höheres als das erste Semester des modularisierten Lehramtsstudiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einsteigen.

Angerechnet werden Module, die inhaltlich und vom Leistungsumfang denen der Studien- und Prüfungsordnung Ihres gewünschten modularisierten Lehramts-faches der MLU entsprechen. Anderer Module sind in der Regel nicht anrechenbar.

Wichtige Hinweise:

1. Studienplätze in höheren Semestern der zulassungsbeschränkten Fächer oder Studiengänge sind nur verfügbar und können vom Immatrikulationsamt neu vergeben werden, wenn sich Studierende exmatrikulieren, nicht zurückmelden oder das Fach wechseln.

2. Vergessen Sie nicht die Online-Bewerbung für die zulassungsbeschränkten Fächer bzw. Studiengänge. (Die Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Förderschulen sind zulassungsbeschränkt, ebenso zahlreiche Fächer der Studiengänge Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien. Nicht-zulassungsbeschränkte Fächer der Lehrämter an Sekundarschulen und Gymnasien finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes oder erfragen Sie diese im Zentrum für Lehrerbildung.)

1. Notwendige Unterlagen für die Bewerbung und Einstufung in ein höheres Fachsemester

Bitte reichen Sie Frau Dr. Müller (Zentrum für Lehrer*innenbildung) eine von Ihrem bisherigen Prüfungsamt unterschriebene und abgestempelte Auflistung Ihrer bisher absolvierten Module mit folgenden Angaben ein:

Bezeichnung des Moduls, Formen der Modulleistung, Art der Lehrveran-staltungen(en), Anzahl der Semesterwochenstunden der einzelnen Veranstaltungen, Leistungspunkte und Note

Diese Übersicht ermöglicht uns eine ungefähre Einstufung in das entsprechende Fachsemester der Unterrichtsfächer bzw. das Grundlagenstudium (dazu gehören Pädagogik, Pädagogische Psychologie und die Praktika).

Sie erhalten einen Einstufungsbescheid, mit dem Sie sich für zulassungs-beschränkte Studiengänge bzw. Fächer bewerben können bzw. den Sie bei Ihrer Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge bzw. Fächer vorlegen.

Die Studierenden der Martin-Luther-Universität, die ihre Schulform wechseln oder Leistungen aus einem Bachelorstudium für ein Lehramtsstudium anrechnen wollen, reichen die Kontoauszüge der jeweiligen Fächer aus dem Löwenportal bei Frau Dr. Müller ein.

Formular "Einstufungsbescheid"
einstufungsbescheid.pdf (56,2 KB)  vom 30.06.2022

2. Fristen

Zahlreiche Fächer modularisierter Lehramtsstudiengänge bzw. gesamte Lehramtsstudiengänge (Grundschule und Förderschule) sind an der Martin-Luther-Universität auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt und damit bewerbungspflichtig.

Wenn Sie jedoch einen Anrechnungsbescheid und damit eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erlangen, für das an der MLU keine Zulassungs-beschränkungen in höheren Fachsemestern mehr bestehen, dann können Sie sich mit diesem Bescheid ohne Bewerbung einschreiben.

Mit dem Anrechnungsbescheid müssen Sie sich Online für die zulassungsbeschränkten Fächer bzw. Studiengänge bewerben.

Die Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester sind:

  • für das Wintersemester:  15.07.
  • für das Sommersemester: 15.01.

3. Anerkennung einzelner Module für den Studiengang bzw. das Fach an der Martin-Luther-Universität nach erfolgreicher Bewerbung

Nach der erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation erfolgt die Anerkennung der einzelnen Module für den Studiengang bzw. das Fach an der Martin-Luther-Universität. Beratung bieten insbesondere das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter und die Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern für die betreffenden Unterrichtsfächer an.

Mit ausgefülltem Formblatt werden Sie bei der/dem Modulverantwortlichen des Moduls, für welches eine Anerkennung beantragt wird, persönlich vorstellig. Bitte legen Sie eine Kopie der Modulbeschreibungen der Universität, die sie verlassen (bei extern erbrachten Modulen), vor. Die/der Modulverantwortliche gibt auf dem Formblatt eine Empfehlung für die Entscheidung des Studien- und Prüfungsausschusses.

Sie reichen das Formblatt, die dort geforderten originalen Bescheinigungen und eine tabellarische Aufstellung der anzuerkennenden Module über das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter beim Studien- und Prüfungsausschuss des Lehr-amtes / des Faches zur Entscheidung ein. Der Ausschuss entscheidet diesen Antrag in seiner nächsten Sitzung und teilt dem Prüfungsamt das Ergebnis mit.

Das Zentrale Prüfungsamt informiert Sie über das Ergebnis der Einstufung in das entsprechende Fachsemester und bestätigt  die Einstufung.

Formular "Bescheinigung zur Anerkennung von Modulleistungen"
Bescheinigung zur Anerkennung von Modulleistungen.pdf (20,1 KB)  vom 02.08.2010

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