Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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FAQ

Was bedeutet Seiteneinstieg?

Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf bezeichnet den Einstieg in den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin ohne eine traditionelle Lehrerausbildung oder einen Lehrabschluss. Im Gegensatz dazu absolvieren Lehrkräfte, die den Beruf auf konventionellem Weg ergreifen, in der Regel ein Studium oder eine Ausbildung im Bildungsbereich und absolvieren anschließend einen Vorbereitungsdienst (Referendariat), bevor sie eine feste Anstellung als Lehrkraft erhalten.

Beim Seiteneinstieg in den Lehrerberuf bringen die Bewerber/innen in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine breite Palette an Berufs- und Lebenserfahrung mit, aber nicht unbedingt eine spezifische Ausbildung oder Erfahrung im Bereich der Didaktik, Pädagogik und Psychologie. Der Seiteneinstieg ist oft eine Möglichkeit für Menschen, die in einem anderen Beruf gearbeitet haben und sich später entschieden haben, in den Lehrerberuf zu wechseln. Häufig kann aus dem Erststudium ein Fach der Stundentafel abgeleitet werden.

Worin besteht der Unterschied zum Quereinstieg?

Beim Quereinstieg ins Lehramtsstudium erfolgt die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, für einen regulären Lehramtsstudiengang. Um in Erfahrung zu bringen, ob und welche Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für einen lehramtsbezogenen Studiengang angerechnet werden können, setzen Sie sich bitte zunächst mit den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern auseinander und kontaktieren Sie den die Studienberatung des jeweiligen Fachs.

Der Quereinstieg ins Lehramt bedeutet, dass aus einem nicht lehramtsbezogenen Studium ein bis zwei Fächer der Stundentafel abgeleitet werden. Im günstigsten Fall (Fachableitung von zwei Fächern) können Sie mit einem fachwissenschaftlichen Studienabschluss direkt nach der Probezeit den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst antreten.

Einstellungsvoraussetzungen

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Voraussetzungen und Programme für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf. Nähere Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen in Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Homepage des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt   .

Zertifikatskurse für Lehrkräfte im Seiteneinstieg

An den Universitäten in Halle und Magdeburg werden seit 2020 berufsbegleitende Zertifikatskurse für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die bereits an Schulen im Land Sachsen-Anhalt arbeiten, angeboten. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Kurse kann die Unterrichtserlaubnis für ein weiteres Fach erworben werden und – bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen – ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, der mit dem 2. Staatsexamen abschließt, angeschlossen werden.

Zertifikatskurse an der MLU

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg werden derzeit folgende Zertifikatskurse angeboten:

  • Deutsch für Lehramt an Grundschulen
  • Deutsch für Lehramt an Sekundarschulen
  • Deutsch für Lehramt an Gymnasien
  • Englisch für Lehramt an Sekundarschulen
  • Englisch für Lehramt an Gymnasien
  • Mathematik für Lehramt an Grundschulen

Ab dem Wintersemester 2024/25 wird das Angebot erweitert:

  • Lehramt an Förderschulen (Schwerpunkt „Lernen“ und „Verhalten“)

Weitere Informationen hier

Zertifikatskurse an der OvGU

Die Uni Magdeburg bietet derzeit drei berufsbegleitende Zertifikatskurse für Lehrkräfte

  • Mathematik für Lehramt an Sekundarschulen
  • Mathematik für Lehramt an Gymnasien
  • Physik für Lehramt an Sekundarschulen

Ab dem Wintersemester 2024/25 wird das Angebot erweitert:

  • Informatik für Lehramt an Sekundarschulen

Weitere Informationen hier   

Was kosten die Zertifikatskurse und wer zahlt dafür?

Die Bewerbung und Zulassung für die Zertifikatskurse erfolgt in der Regel auf dem Dienstweg über das Landesschulamt. Als Sondermaßnahme, die dem Mangel an Lehrkräften entgegenwirken soll, werden die Kosten für die Teilnehmenden – bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen - vom Land Sachsen-Anhalt übernommen.

Sollte die Kurskapazität nicht mit den vom Landesschulamt gemeldeten Teilnehmenden erreicht werden, besteht die Möglichkeit, auf Selbstzahlerbasis daran teilzunehmen und mit dem Kurs bspw. eine Lehrbefähigung für ein Drittfach zu erwerben.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Kurse?

Die Zulassungsvoraussetzungen für die angebotenen Zertifikatskurse werden vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt definiert. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Ausschreibungen, die im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden, definiert. Konkrete Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifikatskurse sind:

  • eine unbefristete Tätigkeit als seiteneinsteigende Lehrkraft an weiterführenden öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt oder
  • eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung an staatlich anerkannten Ersatzschulen mit einem anerkannten Fach oder einer Fachrichtung der Stundentafel der Stammschule;
  • der Nachweis eines an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule erworbenen Diplom-, Master- oder Magisterabschlusses oder über einen gleichwertigen, in einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule erworbenen Masterabschluss und
  • der Nachweis der erfolgreich beendeten Probezeit („Entfristung“).

Die nachrangige Öffnung für Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss einer Universität oder gleichwertigen Hochschule ist möglich. (Hier erfolgt keine Zulassung zum Vorbereitungsdienst.)

Wann, wo und wie kann ich mich bewerben?

Die Ausschreibungen für die Zertifikatskurse sind zeitlich begrenzt und finden jährlich in der Regel zwischen April und Juni statt (Programmstart: September). Sobald die Ausschreibungen vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht wurden, finden Sie die Unterlagen sowie auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt   . sowie auf den Homepages der Universitäten. Zusätzlich werden die Schulleitungen auch im Schulanzeiger informiert.

Das gesamte Antragsverfahren, die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Zulassung zur Teilnahme erfolgt über das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Die Daten der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach Prüfung der Bewerbungsvoraussetzungen an die Universität übermittelt. Dort erfolgt die Registrierung und die fachliche Betreuung in den Lehrveranstaltungen der Zertifikatskurse.

Welchen Abschluss erhalte ich nach dem Zertifikatskurs?

Für regulär Teilnehmende wird der erfolgreiche Abschluss nach Bestehen aller Modulprüfungen durch ein Transcript of Records der Universität bescheinigt, auf dem sämtliche erbrachte Lehrinhalte und Leistungen aufgelistet sind.

Auf der Basis dieses Dokuments erstellt das Landesprüfungsamt für jeden Teilnehmenden ein Zertifikat, das die Unterrichtsbefähigung für ein zweites Unterrichtsfach durch das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt bescheinigt.

Wie lange dauert das berufsbegleitende Studium?

Die Studiendauer für Lehramt an Grundschulen beträgt drei Semester (1,5 Jahre), für das Lehramt an Sekundarschulen (SEK I) vier Semester (2 Jahre) und für Lehramt an Gymnasien / Berufsbildenden Schulen (SEK II) und Förderschulen fünf Semester (2,5 Jahre).

Wo, wann und wie häufig finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Zertifikatskurse sind als Kontaktstudium mit Präsenz- und Selbstlernphasen konzipiert. Die Präsenzphasen finden im Semester einmal wöchentlich und in der vorlesungsfreien Zeit als Blockveranstaltung statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterrichten während dieser Zeit weiter an ihren Schulen, ein Tag pro Woche steht ihnen jedoch als Studientag zur Verfügung.

Die Präsenzphasen sind zudem an das reguläre Schuljahr gekoppelt, sodass während der Schulferien auch kein Studientag stattfindet. Momentan gibt es vom Land für diese berufsbegleitende Weiterbildung 8 Abminderungsstunden pro Woche.

Welche Prüfungen sind zu erbringen?

Während des Programms sind modulbezogene Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Art der Prüfungsleistungen ist in den Modulbeschreibungen vorgegeben und wird von den Dozentinnen und Dozentin am Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Mögliche Prüfungsformen sind Klausuren, Belegarbeiten, Vorträge oder mündliche Prüfungen.

Kann ich schon erbrachte Leistungen anrechnen lassen?

Adäquate hochschulische Leistungen aus dem Erststudium können auf Antrag angerechnet werden. Dieser ist zu Beginn des ersten Semesters zu stellen. Die Anträge werden einer fachlichen Prüfung durch die jeweiligen Modulverantwortlichen in den betreffenden Fachbereichen unterzogen. Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Anrechnung entbindet nicht von der Teilnahme an den Kursen.

Qualifizierungsmaßnahmen des LISA

Das LISA bietet verschiedene Fortbildungen für Lehrkräfte im Seiteneinstieg    an, jedoch ersetzen diese Qualifizierungsmaßnahmen kein universitäres Studium. Im sogenannten ‚Erprobungsjahr‘ muss verpflichtend ein Einführungskurs mit bis zu 200 Stunden belegt werden, um Basiskompetenzen gemäß der KMK Standards der Lehrerbildung zu entwickeln. Der Nachweis an der Teilnahme bildet zusammen mit der Bewährungsfeststellung des Landesschulamts die Grundlage für die Entfristung.

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