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Hinweise zur Änderung Fachspezifischer Bestimmungen und Zeitpläne

Eine dynamische Entwicklung der Ausbildung in den einzelnen Lehramtsfächern macht es in gewissen Abständen erforderlich, Studienprogramme entsprechend anzupassen. Sollen dabei Fachspezifische Bestimmungen oder Eignungsprüfungsordnungen in einzelnen Bereichen des Lehramts geändert werden, müssen grundsätzlich die zuständigen Gremien zustimmen. Bitte beachten Sie bei diesen Änderungen folgenden Zeitplan:

Zeitplan für die Änderung von Fachspezifischen Bestimmungen und Eignungsprüfungsordnungen
Zeitplan Änderung Fachspezifischer Bestimmungen_WS 2023_24.pdf (197,2 KB)  vom 07.09.2022

Hinweis

Sollte für die angestrebten Änderungen darüber hinaus eine Anpassung der „Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (LPVO)“ erforderlich sein, muss in der Zeitplanung beachtet werden, dass die LPVO regelhaft nur alle zwei Jahre (in ungeraden Jahren) geändert wird. Details zu diesem Zeitplan finden Sie im nächsten Abschnitt.

Generell gilt, dass sich jede Anpassung von Studienprogrammen in den rechtlichen Rahmenbedingungen wiederfinden muss, je nach Umfang und Art der erforderlichen Änderungen werden dabei unterschiedliche Ebenen des Rechtssystems berührt. Bitte prüfen Sie deshalb genau, welche der Änderungen wirklich notwendig sind, um den Anforderungen einer modernen Ausbildung gerecht zu werden.

Die Änderungen an den Studienprogrammen lassen sich grob in drei Kategorien gliedern:

Änderung Fachspezifischer Bestimmungen mit neuer Prüfungsordnung und ggf. Anpassung der LPVO

Die angestrebten Änderungen lassen sich nicht im Rahmen der bestehenden Modulstruktur realisieren, weil inhaltlich und namentlich andere Module in das Studienprogramm aufgenommen werden, Module entfallen oder die innerhalb von Modulen zu erreichenden Leistungspunkte geändert werden sollen. In dem Fall ist eine Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das entsprechende Lehramtsfach erforderlich, die vom Fakultätsrat zu beschließen ist. Danach ist sie von der Senatskommission Studium und Lehre und dem Senat zu bestätigen und im Amtsblatt zu veröffentlichen. Parallel sind die Änderungen im MOS vorzunehmen. Bitte beachten Sie dazu den obenstehenden Zeitplan!
Darüber hinaus ist ggf. eine Anpassung der LPVO erforderlich. Änderungen der Prüfungsordnungen der MLU im Lehramt dürfen dabei erst nach einer entsprechenden Änderung der LPVO in Kraft treten, wobei die LPVO regelhaft nur alle zwei Jahre (in ungeraden Jahren) geändert wird. Bis Ende März des ungeraden Jahres müssen hierfür die bereits von den Gremien der MLU beschlossenen Änderungswünsche der Universität über das ZLB dem Bildungsministerium und dem Landesprüfungsamt mitgeteilt werden. Die Satzungen sehen dabei eine Regelung vor, dass diese erst zum Beginn des kommenden Wintersemesters veröffentlicht und in Kraft treten wird. Im Zeitraum von Ende März bis Anfang Oktober erfolgt dann die jeweilige Änderung der LPVO (inklusive Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt).
Weiterhin sind ggf. noch Nebenbedingungen zu beachten, die sich aus den in der Kultusministerkonferenz getroffenen Vereinbarungen ergeben.

Änderung von Fachspezifischen Bestimmungen

Die erforderlichen Änderungen sind im Rahmen der bestehenden Modulstruktur zu realisieren, aber es sind Anpassungen der Prüfungsform, der Teilnahmevoraussetzungen, der Semesterwochenstunden oder von Vor- und Studienleistungen notwendig. Dies macht eine Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das entsprechende Lehramtsfach erforderlich, die vom Fakultätsrat zu beschließen ist. Danach ist sie von der Senatskommission Studium und Lehre und dem Senat zu bestätigen und im Amtsblatt zu veröffentlichen. Parallel sind die Änderungen im MOS vorzunehmen. Bitte beachten Sie dazu den obenstehenden Zeitplan!

Änderung einzelner Module ohne Anpassung der Fachspezifischen Bestimmungen

Es sind Änderungen an einzelnen Modulen erforderlich, wobei die Prüfungsform, die Teilnahmevoraussetzungen, die Anzahl der Semesterwochenstunden und das Fordern von Vor- und Studienleistungen nicht berührt wird. In dem Fall können die Änderungen in der Modulbeschreibung im MOS vorgenommen werden, ohne dass eine Änderung bestehender Fachspezifischer Bestimmungen erforderlich ist. Bitte beziehen Sie hierbei die zuständigen Prüfungsämter ein, damit Anpassungen in der Prüfungsverwaltung beachtet werden können.

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