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Bildungswissenschaften für das Lehramt an Grundschulen

Sie können diese Fächer am Institut für Pädagogik auf der Grundlage der
Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Pädagogik und den
Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Psychologie
in den Studiengängen an Gymnasien, Sekundarschulen, Förderschulen und Grundschulen studieren.

Modulbeschreibungen

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Module der Bildungswissenschaften,  die im Lehramt an Grundschulen zu belegen sind
(Auszug aus der Verordnung über die ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt)

1. Modulfachnote

I. Pädagogik
Die Modulfachnote wird gemäß § 9 Abs. 4 und § 27 aus den Noten für folgende examensrelevanteModule gebildet:
(A) Modul II (Studienumfang 5 LP)- Schulische Sozialisation von Jugendlichen aus heterogenen Lebenslagen -,
(B) Modul III (Studienumfang 5 LP)- Schulgeschichte und Schulgestaltung -.

II. Psychologie
Die Modulfachnote gemäß § 9 Abs. 4 und § 27 entspricht der Note für das Modul:
(A) Modul II (Studienumfang 10 LP)- Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen

2. Staatliche Abschlussprüfung

I. Pädagogik
2.1 Zulassungsvoraussetzungen
Neben den in §§ 7 und 26 genannten Zulassungsvoraussetzungen sowie dem erfolgreichenAbschluss der unter Nr. 1 aufgeführten Module ist der erfolgreiche Abschluss des folgendenStudienmoduls nachzuweisen:
(C) Modul I (Studienumfang 10 LP)- Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht -.

2.2 Durchführung der Abschlussprüfung
Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Abschlussprüfung von etwa30 Minuten Dauer, bei der der Prüfling bis zu drei Schwerpunkte aus verschiedenen Bereichenoder Teilgebieten des Faches Pädagogik angeben kann. Die Fragestellungen beruhenauf den in den Studienmodulen ausgewiesenen Inhalten und Qualifikationszielen.

II Psychologie
2.1 Zulassungsvoraussetzungen
Neben den in §§ 7 und 26 genannten Zulassungsvoraussetzungen sowie dem erfolgreichen Abschluss des unter Nr. 1 aufgeführten Moduls ist der erfolgreiche Abschluss des folgenden Studienmoduls nachzuweisen:
(B) Modul I (Studienumfang 5 LP) - Grundlagen der Pädagogischen Psychologie -.

2.2 Durchführung der Abschlussprüfung
Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Abschlussprüfung von etwa 30 Minuten Dauer, bei der der Prüfling drei Schwerpunkte aus verschiedenen Bereichen oder Teilgebieten des Faches Psychologie angeben kann.
Die Fragestellungen beruhen auf den in den Studienmodulen ausgewiesenen Inhalten und Qualifikationszielen.

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