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Kontakt
Zentrum für Lehrer*innenbildung
Prüfungsamt für Lehrämter
Telefon: +49 345-55 21721
Telefon: +49 345-55 21726
pruefungsamt@zlb.uni-halle.de
Raum 209
Dachritzstr. 12
06108 Halle
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Prüfungsamt für Lehrämter
Zentrum für Lehrer*innenbildung
06099 Halle
Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter
Herzlich willkommen auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter am Zentrum für Lehrer*innenbildung!
Informationen über die Aufgaben des Prüfungsamtes und wobei wir Sie in Ihrem Studium unterstützen können, erhalten Sie in diesem Video
Übersicht
- Aktuelle Informationen
- Zuständigkeit des Prüfungsamtes am ZLB
- Sprechzeiten
- Das Lehramtsstudium
- Modul- und Prüfungsverwaltung im Löwenportal
- Krankmeldungen
- Anmeldung zur 2. Wiederholungsprüfung
- Einstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
- Informationen zum Mutterschutz
- Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
- Hinweise zum Ersten Staatsexamen
- Kontakt
Aktuelle Informationen
Für Studierende
Die Modulanmeldung im Wintersemester 2025/2026
läuft vom 29.09. bis zum 27.10.2025.
Nehmen Sie bis zum 27.10.2025 alle notwendigen Modulanmeldungen über das Löwenportal vor und überprüfen Sie diese anschließend. Beachten Sie hierbei insbesondere, dass keine Prüfungsanmeldung ohne dazugehörige Modulanmeldung möglich ist.
Nachträgliche Anmeldungen sind ausgeschlossen!
Für Angehörige der Universität
Bitte beachten Sie Veröffentlichung der neuen Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (RstPOLS)
Zuständigkeit des Prüfungsamtes am ZLB
Das Prüfungsamt für Lehrämter am Zentrum für Lehrer*innenbildung ist Ansprechpartner für alle Studierenden
- im Grundlagenstudium (Modul-IDs SGD, RPD, KTD, PDG und ZLB)
- im Lehramt an Grundschulen
- im Lehramt an Förderschulen
- zu allgemeinen Anfragen des Lehramtsstudiums für alle Schulformen
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Zuständigkeit der einzelnen Module für das Lehramt an Sekundarschulen und Gymnasien in der jeweiligen Verantwortung der zugehörigen Institute liegt und somit die Prüfungsämter der jeweiligen Fakultäten Ihre Ansprechpartner sind.
Informationen rund um die Wissenschaftliche Hausarbeit und das 1. Staatsexamen haben wir hier zusammengestellt. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die Kolleg*innen des Landesprüfungsamtes
Sprechzeiten
Für Fragen, Termine, Hinweise oder Anregungen können Sie uns eine Mail schreiben, uns zu den Sprechzeiten (siehe unten) aufsuchen oder uns anrufen.
E-Mail-Adresse | pruefungsamt@zlb.uni-halle.de Bitte kontaktieren Sie uns über Ihren studentischen E-Mail-Account und geben Sie Ihre Matrikelnummer an, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Achten Sie darauf, Ihre Anfrage über GroupWise stets als "Mitteilung" und nicht als "Termin" o. "Notiz" zu stellen, da es in der Bearbeitung andernfalls zu Problemen kommen kann. |
Anschrift | Raum 209 (2. Etage) Dachritzstr. 12 06108 Halle |
Sämtliche Formulare senden Sie bitte stets per E-Mail in den üblichen Dateiformaten (.pdf/.jpg/.png) an uns.
Ausnahmen bilden Anträge auf Anerkennungen, die im Original eingereicht werden müssen (Briefkasten im ZLB, postalisch oder zu den Sprechzeiten).
Ihre Unterlagen können Sie in den Briefkasten in der 2. Etage im Treppenhaus (falls Tür verschlossen) oder in den Briefkasten gegenüber der Eingangstür (ebenfalls in der 2. Etage) einwerfen.
Dienstag | 10.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00 – 12.00 Uhr |
Wir empfehlen sich im Vorfeld mit dem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen und einen konkreten Termin zu vereinbaren.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen finden Sie am Ende dieser Seite.

Das Lehramtsstudium
An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sind die Lehramtsstudien-gänge des Landes Sachsen-Anhalt konzentriert. Es können alle Fächer für die Lehramtsstudiengänge Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium und Förderschule studiert werden.
Die Lehramtsstudiengänge unserer Universität sind modularisiert, aber nicht gestuft, und schließen mit einem Staatsexamen ab. Sie sind zusammengesetzt aus den Modulen der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik, den Bildungs-wissenschaften und der Praxis.
Ausnahmen stellen die Master of Education im Bereich Kunst und Musik dar.
- Weitere Informationen rund um das Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Studien- und Prüfungsordnungen

Modul- und Prüfungsverwaltung im Löwenportal
Die Modulanmeldung ist Voraussetzung
für eine spätere Anmeldung zu der oder
den zugehörigen Modul(-teil)prüfung*en!
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Modulanmeldung im Löwenportal nicht von der Anmeldung einzelner Veranstaltungen über Stud.IP entbindet.
- Ausführliche Informationen rund um das Thema Prüfungen
- Anmeldungen zu den Modulen über das Löwenportal
- Anmeldungen zu den Prüfungen über das Löwenportal
- Abmeldungen zu den Prüfungen über das Löwenportal
- Einführung zur Modul- und Prüfungsverwaltung sowie StudIP
Die Anmeldung erfolgt stets im Semesterwechsel und im dazugehörigen Modulangebotsturnus.
Nachträgliche (Modul- und Prüfungs-) Anmeldungen sind in der Regel nicht möglich! Ausnahmen können in Einzelfällen gewährt werden, wenn ein nachweisbarer Härtefall vorliegt (z.B. Erkrankung, familiäre Notlage oder sonstige außergewöhnliche Belastungen). Die Überprüfung auf Härtefälle erfolgt durch das ZLB Prüfungsamt unter Vorlage entsprechender Nachweise.

Krankmeldungen
Für Lehramtsstudierende gilt: Kann ein Prüfungstermin wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, so muss ein entsprechender Krankenschein umgehend beim Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter oder dem zuständigen Prüfungsamt des entsprechenden Lehramtsfachs eingehen. Am einfachsten ist eine Übermittlung als E-Mail-Anhang (gut lesbare PDF, versandt über die studentische E-Mail-Adresse).
Beachten Sie, dass der Krankenschein von der Arztpraxis unterschrieben sein und innerhalb von drei Werktagen nach Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung beim Prüfungsamt eingereicht werden muss.
Neben dem unterschriebenen Krankenschein sind weitere Angaben erforderlich, die in die entsprechende Mitteilung aufzunehmen sind:
- Name, Vorname und Matrikelnummer
- Studiengang bzw. Lehramtsfach
- Prüfungsname und Prüfungsnummer
- Prüfungsdatum und Name des/der Prüfer*in
Bitte benachrichtigen Sie darüber hinaus auch Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer!
Meldung der Prüfungsunfähigkeit (Krankmeldung) am ZLB
ZLB_Krankmeldungen.pdf
(10,5 KB) vom 28.07.2025

Anmeldung zur 2. Wiederholungsprüfung
Eine Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung muss stets innerhalb der Anmeldefrist über das zuständige Prüfungsamt mittels "Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung" erfolgen. Dies hat insb. prüfungsrechtliche Gründe, da mit einem eventuellen Nichtbestehen einer Prüfung (insb. bei einem Pflichtmodul) umfangreiche Konsequenzen einhergehen können.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben (digital oder per Post) innerhalb der Anmeldefrist an uns zurück. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch das ZLB. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung zur vorgenommenen Bearbeitung.
Formular zur Anmeldung einer zweiten Wiederholungsprüfung am ZLB
Anmeldung zweite Wiederholungsprüfung.pdf
(819,1 KB) vom 11.09.2025

Einstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie haben an einer Hochschule in Deutschland in einem Studiengang oder in einem Studienfach Module abgeschlossen und möchten sich diese für das modularisierte Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg anerkennen lassen?
Hierfür ist zunächst die Einstufung mittels eines Einstufungsbescheides notwendig. Das Prozedere unterscheidet sich je nach benötigter Einstufung
- für das Grundlagenstudium
- für das Lehramt an Grund- und Förderschulen
- für das Lehramt an Sekundarschulen und Gymansien

Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Der Nachteilsausgleich ist zentral für ein chancengerechtes Studium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Dabei werden im Einzelfall die Studien- oder Prüfungsbedingungen modifiziert. Verändert werden nur die Rahmenbedingungen und nicht die eigentliche Prüfungs- oder Studienleistung. Die Anforderungen bleiben für alle Studierenden stets gleich!
Studierende mit Beeinträchtigung, die bei Prüfungen sowie bei Abschluss-arbeiten einen Nachteilsausgleich benötigen, müssen hierfür einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss der entsprechenden Fakultät stellen.
Ob Beantragung eines Härtefalls, eines Nachteilsausgleichs oder weitere Fragen - Das Prüfungsamt steht Ihnen hier beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin, um sich über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen zu informieren.
Zudem werden Studierende bei Anträgen auf Nachteilsausgleich auch durch die Beratungsstelle für Inklusion unterstützt.
- Weitere Informationen des Immatrikulationsamtes für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

Informationen zum Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit schwangerer und stillender Studentinnen am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz soll es Ihnen ermöglichen, Ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen entgegen, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen ergeben können.
Teilen Sie uns Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung so früh wie möglich mit, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Als Nachweis wird eine Kopie des Mutterpasses, eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers benötigt, woraus der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht.
Die Universität ist verpflichtet, die konkreten Studienbedingungen, die Studienorte und das Studienumfeld auf mögliche Gefährdungen für Sie als werdende Mutter und Ihr ungeborenes Kind zu überprüfen. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung sind erforderliche und geeignete Schutzmaßnahmen
(z.B. bei Schulpraktika) festzulegen und umzusetzen.
Das Prüfungsamt des ZLB genauso wie das Familienbüro der MLU besprechen mit Ihnen gern den weiteren Studienverlauf und prüfen, ob ggf. unverantwortbare Gefährdungen für Sie und Ihr ungeborenes Kind bestehen.
- Weitere Informationen zum Thema auf den Seiten der MLU
- Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Hinweise zum Ersten Staatsexamen
Kontakt
Studierende senden ihre Anliegen über den studentischen E-Mail-Account (@student.uni-halle.de) unter Angabe der Matrikelnummer an pruefungsamt@zlb.uni-halle.de
Kontakt
Herr
Pascal Schinschke
Leiter des Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter
Raum 207
Dachritzstr. 12
06099 Halle
Telefon: 0345 55 217 20
pascal.schinschke@zlb.uni-halle.de
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Frau
Cornelia Wiora
Mitarbeiterin des Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter
Raum 209
Dachritzstr. 12
06099 Halle
Telefon: 0345 55 217 21
cornelia.wiora@zlb.uni-halle.de
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Herr
Andreas Ruhland
Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter
Raum 209
Dachritzstr. 12
06099 Halle
Telefon: 0345 55 217 26
andreas.ruhland@zlb.uni-halle.de
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Herr Dario Burkhardt (Hilfskraft)
Ehemalige Mitarbeitende
Frau Dr. Claudia Hartling, Leiterin des Prüfungsamts bis 2024,
seitdem Wissenschaftliche Geschäftsführerin des ZLB
Herr Dr. Lothar Pollmer †, Leiter des Prüfungsamts bis Dezember 2019