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Dokumente
Einstufungsbescheid
Einstufungsbescheid.pdf
(128,9 KB) vom 12.08.2025
Formular zur Beantragung einer Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistung
ZLB_Anerkennung von Modulleistungen.pdf
(521,1 KB) vom 28.07.2025
Einstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie haben an einer Hochschule in Deutschland in einem Studiengang oder in einem Studienfach Module abgeschlossen und möchten sich diese für das modularisierte Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg anerkennen lassen?
Diese Seite gibt Ihnen eine Orientierung zur Beantragung von Anerkennungen bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Hier sind drei verschiedene Vorgänge voneinander zu trennen:
- Einstufung in ein höheres Fachsemester
- Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Anerkennung von Prüfungsleistungen innerhalb der MLU (intern)
Grundsätzlich gilt, dass Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können, die zunächst keinen wesentlichen Unterschied aufweisen. Der wesentliche Unterschied wird u.a. im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Anforderungsniveau der bereits erbrachten Prüfungsleistung und vorherigen Hochschule geprüft. Die Prüfungsform kann ebenso ein Kriterium in der Überprüfung auf wesentliche Unterschiede darstellen - abhängig von der Landesprüfungsverordnung (LPVO).
Im Falle des Lehramtsstudiums kann daher eine Anerkennung versagt werden, wenn zwar Umfang und Inhalt vergleichbar mit der anzuerkennenden Modulprüfung an der MLU Halle-Wittenberg sind, diese jedoch nicht den Vorgaben der LPVO für das Lehramtsstudium in Sachsen-Anhalt entspricht.
Einstufung
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland studiert haben und die darin erworbenen Kenntnisse der Studienaus-richtung entsprechen, für die Sie sich bewerben wollen, ist eine Überprüfung auf mögliche Immatrikulation in ein höheres Fachsemester zwingend erfor-derlich. Hierauf verweist das Immatrikulationsamt im Verlauf der Bewerbung.
Für eine Einstufung im Grundlagenstudium benötigen wir
- Ihren Namen
- Ihr Geburtsdatum
- die gewünschte Lehramtsform (Förderschule/Grundschule/Sekundarschule/Gymnasium)
- die Fächerkombination (1. Fach / 2. Fach / ggf. 3. Fach)
- ein Transcript of Records o. Ä. für das Grundlagenstudium bzw. die Bildungswissenschaften (verifizierbare Leistungspunkteübersicht, aus der die bereits erbrachten Module [inkl. ECTS-Note] und Prüfungen sowie Ihr geltender Prüfungsanspruch hervorgehen) in Form eines pdf-Dokuments (ein Screenshot reicht nicht aus)
- und den ausgefüllten Einstufungsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtsfächer im Bereich Lehramt an "Sekundarschulen" und "Gymnasien" durch die jeweiligen fakultätseigenen Prüfungsämter betreut werden. Eine Einstufung für diese Fächer wird u. U. durch die jeweiligen Fakultäten, Fachbereiche und zuständigen FachstudienberaterInnen durchgeführt.
Sobald Ihnen Rückmeldungen der FachstudienberaterInnen vorliegen, lassen Sie uns diese per E-Mail zukommen, um den Einstufungsbescheid in Verbindung mit dem Grundlagenstudium abschließend zu erstellen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine grobe Einschätzung über den Umfang an potentiellen Anerkennungen (Studien-fortschritt) handelt und noch keine modulbezogene, individuelle Einschätzung möglicher Anerkennungen erfolgt.
Dies ist aus organisatorischen und prüfungsrechtlichen Gründen erst mit Wirkung der Immatrikulation möglich. Die Einschätzung dient lediglich zur Einordnung, ob das Studienziel früher erreicht werden kann und somit eine Immatrikulation in ein angepasstes Semester sinnvoll ist. Dies dient u.a. auch als Berechnungsgrundlage für Studienfinanzierungen (z.B. BAföG).
Der Einstufungsbescheid muss im Zuge Ihrer Bewerbung im
Online-Bewerbungsportal beigefügt/hochgeladen werden.
WICHTIG! Bei NC-Studiengängen ist nach Ablauf der Fristen keine
Bewerbung oder nachträgliche Änderung mehr möglich!
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Anerkennung
Nachdem Sie offiziell die Immatrikulation erhalten haben und diese (zum Semesterbeginn) wirksam wurde, können Sie die Beantragung von Anerkennungen bereits erbrachter Prüfungsleistungen vornehmen.
Modulanerkennungen der jeweiligen Unterrichtsfächer (Gym/Sek) erfolgen über die zuständigen Prüfungsämter der jeweiligen Fakultäten.
Die abschließende Anerkennung der Module im Grundlagenstudium, den Förderschwerpunkten und Grundschulfächern erfolgt über das ZLB Prüfungsamt.
Hierfür wird es im Vorfeld erforderlich, dass die jeweiligen Modul-verantwortlichen (den Modulbeschreibungen und -handbüchern zu entnehmen) hinsichtlich einer möglichen Anerkennung kontaktiert werden. Damit verbunden nutzen Sie bitte das unten verlinkte "Formular zur Beantragung einer Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen" vom Prüfungsamt des ZLB. Darüber hinaus ist eine Modulbeschreibung der bereits erbrachten Prüfungsleistung und eine aktuelle Leistungsübersicht der vorherigen Hochschule/Universität erforderlich.
Antrag auf Anerkennung einer bereits erbrachten Prüfungsleistung
Antrag auf Anerkennung.pdf
(733,2 KB) vom 11.09.2025
Sollten Sie Ihr Unterrichtsfach oder die Lehramtsform gewechselt haben, könnten bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen weiterhin Bestandteil Ihres Studium sein. In diesem Fall können diese Leistungen ebenso mitgenommen und durch das jeweils zuständige Prüfungsamt übertragen und anerkannt werden.
Im Falle der Übertragungen im Grundlagenstudium, der förderpädagogischen Schwerpunkte oder der Grundschulfächer müssten Sie lediglich eine Anfrage an das Prüfungsamt des ZLB per Mail stellen. Daraufhin kann die Übertragung bereits vorgenommen werden. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass die Anfrage über Ihre offizielle StudMail-Adresse unter Angabe Ihrer Matrikelnummer erfolgt.
Im Falle einer möglichen Übertragung im Bereich der Unterrichtsfächer (Gym/Sek) bitten wir Sie, die Prüfungsämter der zuständigen Fakultäten zu kontaktieren.
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