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Dokumente
Einstufungsbescheid
Einstufungsbescheid.pdf
(128,9 KB) vom 12.08.2025
Formular zur Beantragung einer Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistung
ZLB_Anerkennung von Modulleistungen.pdf
(521,1 KB) vom 28.07.2025
Einstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie haben an einer Hochschule in Deutschland in einem Studiengang oder in einem Studienfach Module abgeschlossen und möchten sich diese für das modularisierte Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg anerkennen lassen?
Hierfür ist zunächst die Einstufung mittels eines Einstufungsbescheides notwendig. Das Prozedere unterscheidet sich je nach benötigter Einstufung
- für das Grundlagenstudium
- für das Lehramt an Grund- und Förderschulen
- für das Lehramt an Sekundarschulen und Gymansien.
Einstufung
Für eine Einstufung im Grundlagenstudium benötigen wir zunächst
- Ihren Namen
- Ihr Geburtsdatum
- die gewünschte Lehramtsform (Förderschule/Grundschule/Sekundarschule/Gymnasium)
- die Fächerkombination (1. Fach / 2. Fach / ggf. 3. Fach)
- ein Transcript of Records o. Ä. für das Grundlagenstudium bzw. die Bildungswissenschaften (verifizierbare Leistungspunkteübersicht Ihrer bisher absolvierten Module (inkl. ECTS-Note) in Form eines pdf-Dokuments (ein Screenshot reicht nicht aus)
- und den ausgefüllten Einstufungsbescheid.
Für eine Einstufung im Lehramt an Grundschulen senden Sie uns zudem eine Leistungspunkteübersicht aller Module (die Sie anerkennen lassen möchten) in Form eines Transcript of Records (verifizierbare Leistungspunkteübersicht Ihrer bisher absolvierten Module (inkl. ECTS-Note) in Form eines pdf-Dokuments (keinen Screenshot).
Für alle anderen Studiengänge kontaktieren Sie die zuständigen FachstudienberaterInnen und senden Ihre bisherige Leistungsübersicht zunächst ohne Modulbeschreibung mit der Bitte um Einstufung.
Sobald Ihnen Rückmeldungen der FachstudienberaterInnen vorliegen, lassen Sie uns diese per E-Mail zukommen, um den Einstufungsbescheid in Verbindung mit dem Grundlagenstudium abschließend zu erstellen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine grobe Einschätzung über den Umfang an potentiellen Anerkennungen (Studien-fortschritt) handelt und noch keine modulbezogene, individuelle Einschätzung möglicher Anerkennungen erfolgt.
Dies ist aus organisatorischen und prüfungsrechtlichen Gründen erst mit Wirkung der Immatrikulation möglich.
Der Einstufungsbescheid muss im Zuge Ihrer Bewerbung im
Online-Bewerbungsportal beigefügt/hochgeladen werden.
Bei NC-Studiengängen ist nach Ablauf der Fristen keine
Bewerbung oder nachträgliche Änderung mehr möglich.
Lesen Sie dazu auch
Anerkennung
Die inhaltliche Überprüfung und Anerkennung wird erst mit Wirkung der Immatrikulation am jeweils zuständigen Fachbereich vorgenommen.
Informationen zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen
ZLB_Anerkennung von Modulen.pdf
(99,2 KB) vom 28.07.2025
Formular zur Beantragung einer Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistung
ZLB_Anerkennung von Modulleistungen.pdf
(521,1 KB) vom 28.07.2025
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