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FAQs zur neuen Lehramtsprüfungsverordnung

Allgemeine Fragen

A1: Müssen alle bereits verbuchten Module erneut anerkannt werden, oder werden die Leistungen automatisch in das Löwenportal übernommen?

Die bereits anerkannten und verbuchten Module werden im Löwenportal für Sie übertragen.

A2: Das Fach Russisch wird im Lehramt an Sekundarschulen künftig nicht mehr angeboten. Werden Studierende, die dieses Fach derzeit noch studieren, dennoch nach der neuen Lehramtsprüfungsverordnung geprüft?

Studierende mit dem Fach Russisch in der Sekundarschule werden nicht in  die neue Lehramtsprüfungsverordnung überführt und demnach nach der  vorherigen LPVO geprüft. (Siehe Webseite, "Ausnahmen von der Überführung in die neue LAPrVO").

Fragen zu den Schulpraktika

S1: Was ändert sich für die Schulpraktika im Lehramt an Grundschulen?

Für Studierende im Lehramt an Grundschulen ergeben sich im Bereich der Schulpraktika keine grundsätzlichen Änderungen.

S2: Was ändert sich für die Schulpraktika im Lehramt an Förderschulen?

Für Studierende im Lehramt an Förderschulen ergeben sich im Bereich der Schulpraktika keine grundsätzlichen Änderungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es ab dem 1.10.2026 neue Module mit neuen Modulbezeichnungen für die Schulpraktika geben wird.

S3: Was ändert sich für die Schulpraktika im Lehramt an Gymnasien (LAG) und im Lehramt an Sekundarschulen (LAS)?

Die Schulpraktika werden künftig fachspezifisch organisiert. Das bedeutet: Pro Fach absolvieren Sie künftig nur noch ein Schulpraktikum. Außerdem reduziert sich der Stundenumfang. Pro Fach sind künftig mindestens 16 Stunden Hospitation sowie 16 Stunden eigener mentorierter Unterricht vorgesehen. Auch die Planung der Schulpraktika wird flexibler, da die Schulpraktika unabhängig voneinander absolviert werden können. Sie können nach Absolvierung der Schulpraktischen Übungen in einem Fach das entsprechende fachspezifische Schulpraktikum anschließen. Zukünftig ist pro Schulpraktikum nur noch ein Praktikumsbericht als Modulleistung einzureichen.

S4: Können beide fachspezifischen Schulpraktika parallel bzw. in einem Praktikumszeitraum absolviert werden? (LAG/LAS)

Nein.

S5: Gehen bereits absolvierte Schulpraktika verloren? (LAG/LAS)

Nein. Für bereits absolvierte Schulpraktika sind großzügige Übergangs- und Anerkennungsregelungen vorgesehen. Weitere Informationen zur Anerkennung und zu den nächsten Schritten erhalten Sie zu gegebener Zeit per E-Mail.

S6: Ich habe mein Schulpraktikum im Februar/März 2026 oder in einem vorherigen Semester absolviert. Wie gehe ich vor? (LAG/LAS)

Wenn Sie Ihr Schulpraktikum bereits absolviert haben, orientieren Sie sich bitte weiterhin an den bisherigen Abläufen. Melden Sie Ihre Prüfungsleistungen möglichst im Sommersemester 2026 fristgerecht im Löwenportal an und reichen Sie Ihre Praktikumsberichte zum entsprechenden Prüfungstermin bei den zuständigen Dozierenden ein. Weitere Informationen zur Anerkennung und zu den nächsten Schritten erhalten Sie zu gegebener Zeit per E-Mail.

S7: Ich habe mich im PLASA-Portal für ein Schulpraktikum im August/September 2026 angemeldet. Wie gehe ich vor? (LAG/LAS)

Für die Durchführung der Schulpraktika im Sommer gilt weiterhin die bisherige Ordnung. Sie absolvieren Ihr Schulpraktikum regulär in beiden Fächern und mit dem bisherigen Stundenumfang. Im Oktober werden bereits erbrachte Schulpraktika großzügig für die neuen fachspezifischen Module der dann geltenden Lehramtsprüfungsverordnung anerkannt. Weitere Informationen zu den nächsten Schritten erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.

S8: Ich möchte mein Schulpraktikum im Februar/März 2027 machen. Was gilt für mich? (LAG/LAS)

Für Sie gilt bereits die neue Lehramtsprüfungsverordnung. Sie absolvieren die neuen fachspezifischen Schulpraktika. Die Anmeldung zur Veranstaltung „Schulpraktikum [Fach]“ erfolgt über Stud.IP. Wenn Sie einen Praktikumsplatz an einer Schule in Sachsen-Anhalt vermittelt bekommen möchten, melden Sie sich zusätzlich fristgerecht über das PLASA-Portal an. Die Modul- und Prüfungsanmeldung erfolgt weiterhin im Löwenportal. (Fristen beachten)

S9: Ich möchte demnächst die Staatsprüfung ablegen. Was ist dabei im Hinblick auf die Schulpraktika zu beachten? (LAG/LAS)

Für die Zulassung zur Staatsprüfung dürfen pro Fach maximal 5 Leistungspunkte fehlen. Die beiden fachspezifischen Schulpraktika umfassen jeweils 10 Punkte. Sie müssen daher künftig vollständig abgeschlossen sein. Alle zugehörigen Modulleistungen müssen im Löwenportal verbucht sein, bevor die Zulassung zur Staatsprüfung erfolgen kann. Ein Nachreichen der Schulpraktikumsmodule nach der Zulassung ist nicht mehr möglich. Das gilt erstmals für den Prüfungszeitraum im Sommersemester 2027. Die Zulassung dafür ist im Februar 2027, der Antrag erfolgt schon im November 2026. Deshalb der dringende Hinweis: Planen Sie Ihre Praktika frühzeitig. So vermeiden Sie Verzögerungen im Studium.

S10: Wie wird die Platzvergabe für die Begleitseminare der Schulpraktika geregelt? Ist zu erwarten, dass dadurch weniger Studierende einen Praktikumsplatz erhalten als bisher?

Die Fächer bieten i.d.R. ausreichend Seminarplätze (Parallelseminare) an, so dass alle Studierenden die Begleitseminare besuchen können.

S11: Welchen Umfang hat das Begleitseminar? Findet es vor, nach oder während des Praktikums statt?

Der Umfang des Begleitseminars beträgt 2 SWS, wobei mindestens 1 SWS  als Reflexionsseminar (nach dem Praktikum) vorgesehen ist. Die weitere  Ausgestaltung des Begleitseminars ist fachspezifisch unterschiedlich  geregelt. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Fachdidaktiken.

S12: Ich habe bereits beide Schulpraktika vor Oktober 2026 absolviert. Im SP2 habe ich einen Praktikumsbericht abgegeben, den anderen aber noch nicht. Muss ich den zweiten noch abgeben, um das Modul zu bestehen?

Wenn beide Schulpraktika bereits verbucht sind, werden sie  automatisch als fachspezifische Schulpraktika anerkannt. Es ist nicht  notwendig, Schulpraktika zu wiederholen. Idealerweise geben Sie den zweiten Praktikumsbericht zum nächstmöglichen Termin ab (01.09.).

Fragen zu den Schlüsselqualifikationsmodulen

L1: Was passiert, wenn ich vor dem WiSe 26/27 erst eine Teilleistung im LSQ-Modul erbracht habe?

Keine Sorge, Ihre bereits erbrachte Teilleistung bleibt bestehen! Sie vervollständigen Ihr Modul einfach nach dem neuen Schema (siehe Tabelle).

Melden Sie sich regulär zu Ihrer nächsten Veranstaltung an. Die Seminarleitung klärt zu Beginn mit Ihnen, ob Sie noch nach der alten LPVO gestartet sind. In diesem Fall reichen Sie am Ende kein komplett neues Portfolio ein, sondern lediglich eine „Erweiterung zum Portfolio“.  Das spart Zeit, da Sie sich nur auf die neuen Inhalte konzentrieren.

Grundschule / Förderschule mit Grundschulfach

eine Modulteilleistung erbracht:weitere Modulteilleistung erbringen:
„Kommunikation und Stimme“
(Portfolio)
Vorlesung „Digitalität“
(Erweiterung zum Portfolio)
„Heterogenität und Inklusion“
(Portfolio)
Vorlesung „Digitalität“ (Erweiterung zum Portfolio)
oder
Seminar „Kommunikation und Stimme“
(Erweiterung zum Portfolio)

Förderschule mit Sekundarschulfach

eine Modulteilleistung erbracht:ein weiteres LSQ belegen
+ weitere Modulteilleistung erbringen:
„Kommunikation und Stimme“
(Portfolio)
LSQ „Bildung für nachaltige Entwicklung (BNE)“
+ Vorlesung „Digitalität“ (Erweiterung zum Portfolio)
„Heterogenität und Inklusion“
(Portfolio)
LSQ „Bildung für nachaltige Entwicklung (BNE)“
+ Vorlesung „Digitalität“ (Erweiterung zum Portfolio)
oder  Seminar „Kommunikation und Stimme“
(Erweiterung zum Portfolio)

Gymnasium und Sekundarschule

eine Modulteilleistung erbracht:ein weiteres LSQ belegen
+ weitere Modulteilleistung erbringen:
„Kommunikation und Stimme“
(Portfolio)
LSQ „Heterogenität und Inklusion“
+ Vorlesung „Digitalität“ (Erweiterung zum Portfolio)
„Heterogenität und Inklusion“
(Portfolio)
LSQ „Kommunikation und Digitalität“
+ Vorlesung „Digitalität“ (Erweiterung zum Portfolio)
oder Seminar „Kommunikation und Stimme“
(Erweiterung zum Portfolio)

L2: Die „Erweiterung zum Portfolio“ im LSQ-Modul – was ist das?

Wenn Sie bereits eine Modulteilleistung im LSQ  erbracht haben, haben Sie dafür bereits ein Portfolio abgegeben. Die  Erweiterung ist eine „schlanke“ Version dieses Portfolios. Sie  dokumentiert lediglich die Inhalte der noch fehlenden Veranstaltung und  knüpft direkt an Ihr bereits bestehendes Portfolio an.

L3: Muss ich laut der neuen LAPrVO ein weiteres LSQ-Modul belegen?

Das hängt von Ihrer Schulform ab:

  • Ja: Wenn Sie Gymnasium, Sekundarschule oder Förderschule (Sekundarstufe) studieren, ist ein zusätzliches LSQ-Modul für Sie vorgesehen.
  • Nein: Wenn Sie Grundschule oder Förderschule (Primarstufe) studieren, bleibt es bei der bisherigen Anzahl an LSQ-Modulen

L4: Ich studiere FöS_Sek – welches LSQ-Modul kommt für mich hinzu?

Sie belegen zusätzlich das Modul „Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)“.

  • Anmeldung: Bitte tragen Sie sich im Stud.IP in die Veranstaltung LSQ: Bildung für nachhaltige Entwicklung ein.
  • Abschluss-Sonderregelung: Planen Sie Ihren Abschluss im SoSe 2027? Dann werden Sie im WiSe 26/27 bevorzugt behandelt und erhalten sicher einen Platz. Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig in der genannten Stud.IP-Gruppe an.

L5: Ich studiere Gym oder Sek – welches LSQ-Modul kommt für mich hinzu?

Ihr Profil wird durch das Modul „Kommunikation und Digitalität“ ergänzt. Dieses kombiniert eine Vorlesung zur Digitalität mit einem Seminar zu Kommunikation und Stimme.

  • Vertiefung statt Dopplung: Da Sie das Basisseminar „Kommunikation und Stimme“ meist schon absolviert haben, bieten wir Ihnen spezielle Vertiefungsseminare (nur 1 SWS) an. Hier können Sie sich in Bereichen wie Gesprächsführung, Ausdruck oder Stressmanagement spezialisieren.
  • Nächster Schritt: Tragen Sie sich bitte im Stud.IP in die Veranstaltung LSQ: Kommunikation und Stimme (Vertiefungsangebote) ein – auch wenn Sie das Seminar erst in einem späteren Semester belegen möchten. So erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
  • Abschluss-Sonderregelung: Planen Sie Ihren Abschluss im SoSe 2027? Dann werden Sie im WiSe 26/27 bevorzugt behandelt und erhalten sicher einen Platz. Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig in der genannten Stud.IP-Gruppe an.

L6: Ich habe für das LSQ Heterogenität und Inklusion bereits mein Portfolio abgegeben, allerdings fehlt mir noch das 2. LSQ Seminar zur Heterogenität und Inklusion. Kann es mir trotzdem angerechnet werden?

Die Teilmodulleistung wird für die aktuellen Prüfungstermine grundsätzlich auch ohne 2. Seminar verbucht. Für vergangene Prüfungstermine bemühen wir uns, offene Verbuchung solcher Fälle zu sichten und zu verbuchen. Wir bitten aber Studierende, auf die das zutrifft, sich selbst bei den Lehrenden des LSQ Seminars zur Heterogenität und Inklusion, in dem sie das Portfolio erstellt und eingereicht haben, zu melden. Denn wir können dies nicht 100% für Seminare, die wir nicht selbst durchgeführt haben, gewährleisten. Falls Dozierende (weil z.B. nicht mehr an der MLU) nicht erreichbar sind, können sie sich bei der Modulkoordination (Dr. Edina Schneider oder Dr. Sabine Gabriel) melden. Damit wir genügend Zeit zum Prüfen haben, möchten wir darum bitten, dass die Studierenden dies bis Ende August 2026 tun.

L7: Ich habe bereits ein Seminar im LSQ-Modul besucht, aber kein Portfolio abgegeben. Wird mir das angerechnet?

Grundsätzlich können nur verbuchte Modulteilleistungen (also inklusive bestandenem Portfolio) berücksichtigt werden.

  • Für Grundschule oder Förderschule: Aufgrund der LAPrVO-Umstellung haben Sie in diesem Semester die besondere Möglichkeit, das Portfolio bereits im ersten besuchten Heterogenitäts- und Inklusions-Seminar abzugeben
  • Für Sekundarschule oder Gymnasium: Hier können leider ebenfalls nur bereits offiziell verbuchte Leistungen angerechnet werde

L8: Ich möchte meine Abschlussprüfungen im Sommersemester 2027 nach der neuen Lehramtsprüfungsverordnung ablegen und muss hierfür noch das LSQ-Modul „Kommunikation und Digitalität“ absolvieren. Kann sichergestellt werden, dass die Leistungspunkte rechtzeitig vor der Anmeldung zu den Abschlussprüfungen verbucht werden?

Wir halten für das Wintersemester 2026/27 Formate für die Vorlesung  und das Seminar von "Kommunikation und Digitalität" vor, die es Ihnen  ermöglichen werden, das Modul rechtzeitig zu absolvieren. Damit Sie alle  Informationen erhalten, tragen Sie sich bitte jetzt schon im StudIP in  diese Veranstaltung ein: WiSe 2026/27: "LSQ Kommunikation & Digitalität (Vertiefungsseminare)".

Diese FAQ-Sammlung befindet sich im Aufbau und wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Zugang zur digitalen Pinnwand

Alle gesammelten Fragen und die dazugehörigen Antworten finden Sie auf der jeweiligen digitalen Pinnwand:

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