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Dokumente

Uebersicht_Neue LAPrVO_Sekundarschule.pdf (254,1 KB)  vom 07.05.2026

Uebersicht_Neue LAPrVO_Gymnasium.pdf (286,6 KB)  vom 07.05.2026

Uebersicht_Neue LAPrVO_Grundschule.pdf (249,2 KB)  vom 07.05.2026

Uebersicht_Neue LAPrVO_Förderschule_GS.pdf (232 KB)  vom 07.05.2026

Uebersicht_Neue LAPrVO_Förderschule_SEK.pdf (255,1 KB)  vom 07.05.2026

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Zentrum für Lehrer*innenbildung
Studienberatung für Lehrämter

Telefon: 0345-5521736
Telefon: 0345-5521378

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Dachritzstr. 12
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Martin-Luther-Universität
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Studienberatung für Lehrämter
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Informationen zur neuen Lehramtsprüfungsverordnung

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (Lehramtsprüfungsverordnung – LAPrVO LSA) zum 1. Oktober 2026 ergeben sich Änderungen für alle Lehramtsstudiengänge.

Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studierenden automatisch in die neue Verordnung überführt.

Zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist eine Reduzierung der Anzahl der Abschlussprüfungen.

Welche Änderungen sich konkret für die einzelnen Lehramtsstudiengänge ergeben, finden Sie in den folgenden Abschnitten – übersichtlich nach Studiengängen gegliedert.

Nutzen Sie auch unsere FAQs.

Informationsveranstaltungen für Studierende

Um die Änderungen ausführlich vorzustellen und Ihre Fragen direkt zu beantworten, laden wir Sie herzlich zu Informationsveranstaltungen ein.

Termine:

  • Lehramt an Gymnasien und Sekundarschulen:
    19. Mai 2026 (Di), 16.15 Uhr (Hörsaal AudiMax)


  • Lehramt an Grundschulen:
    20. Mai 2026 (Mi), 12.15 Uhr (Hörsaal AudiMax)


  • Lehramt an Förderschulen:
    21. Mai 2026 (Do), 12.15 Uhr (Hörsaal AudiMax)

Informationsmaterial für Mitarbeitende der MLU

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung für die Mitarbeitenden der MLU wurde vertont. Die Audiofassung finden Sie hier; außerdem steht Ihnen die zugehörige Präsentation zum Download zur Verfügung.

Präsentation    

Vertonte Präsentation für Mitarbeitende

[ mehr ... ]   


Präsentation_Mitarbeitende.pdf (748,4 KB)  vom 08.05.2026

Die lehramtsspezifischen Präsentationen für Studierende sowie die zugehörigen Vertonungen werden in Kürze ebenfalls hier bereitgestellt.


Spezifische Informationen für das Lehramt an Sekundarschulen und das Lehramt an Gymnasien

Schulpraktika

bisher

ab WS 2026/27

zwei Schulpraktika (mit jeweils beiden Unterrichtsfächern)pro Unterrichtsfach ein Schulpraktikum (insgesamt zwei Schulpraktika)
Umfang: 5 LP im Schulpraktikum 1 bzw. 10 LP im Schulpraktikum 2 (insgesamt 15 LP)Umfang: 10 LP pro Schulpraktikum (zählen zum jeweiligen Unterrichtsfach)
zwei Modulprüfungen pro Schulpraktikum, insgesamt 4 Prüfungeneine Modulprüfung pro Schulpraktikum, insgesamt 2 Prüfungen
Verankerung im GrundlagenstudiumVerankerung der Schulpraktika in den Unterrichtsfächern

Detaillierte Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier:
Informationen zu den Schulpraktika_LAPrVO.pdf (96,4 KB)  vom 08.05.2026

Gewichtung der Unterrichtsfächer

bisher

ab WS 2026/27

Ungleiche Gewichtung der FächerGleichwertige Fächer
Unterrichtsfach I
(80 LP Sekundarschule / 95 LP Gymnasium)
Unterrichtsfach I
(85 LP Sekundarschule / 100 LP Gymnasium)*
*inklusive 10 LP für das Schulpraktikum im Unterrichtsfach
Unterrichtsfach II
(75 LP Sekundarschule / 90 LP Gymnasium)
Unterrichtsfach II
(85 LP Sekundarschule / 100 LP Gymnasium)*
*inklusive 10 LP für das Schulpraktikum im Unterrichtsfach

LSQ-Modul

bisher

ab WS 2026/27

Ein LSQ-Modul: „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ (5 LP)Zwei LSQ-Module: „Kommunikation und Digitalität“ (5 LP) und „Heterogenität und Inklusion“ (5 LP)

Wissenschaftliche Hausarbeit

Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit bleibt erhalten (15 LP = 450 Stunden).

Neu:
In der Fachrichtung, in der die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, kann später keine Abschlussprüfung abgelegt werden. Mit der Hausarbeit wurde bereits erfolgreich eine Prüfungsleistung in dieser Fachrichtung erbracht. Eine zusätzliche Prüfung entfällt somit. Das gilt für alle Fachrichtungen und Unterrichtsfächer.

Abschlussprüfungen

Alle Studierenden, die bis zum 30. September 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt geprüft.

Für Zulassungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten die nachfolgenden Regelungen.

Der Gesamtumfang der Abschlussprüfungen wird von 10 auf 5 LP reduziert.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter   .

Schriftliche Staatsprüfungen

bisher

Neu

zwei Prüfungeneine Prüfung
Unterrichtsfach I (4 Std.)
und
Unterrichtsfach II (4 Std.)
Unterrichtsfach I (4 Std.)
oder
Unterrichtsfach II (4 Std.)

Mündliche Staatsprüfungen

bisher

Neu

zwei Prüfungeneine Prüfung
Pädagogik (30 min)
und
Psychologie (30 min)
Pädagogik (30 min)
oder
Psychologie (30 min)

Vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen

Bei einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen verlängert sich die Frist für den Nachweis der noch fehlenden LP von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Diese Frist kann durch weitere Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Freistellung zur Pflege, etc.) verlängert werden.

Um vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, dürfen weiterhin nur 5 LP pro Fach fehlen. Damit müssen beide Schulpraktika zukünftig zwingend vor der Zulassung zur Abschlussprüfung absolviert und im Löwenportal verbucht sein.


Spezifische Informationen für das Lehramt an Grundschulen

LSQ-Modul

bisher

ab WS 2026/27

LSQ-Modul: „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ (5 LP)LSQ-Modul: „Kommunikation und Digitalität“ (5 LP)

Wissenschaftliche Hausarbeit

Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit bleibt erhalten (15 LP = 450 Stunden).

Neu:
In der Fachrichtung, in der die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, kann später keine Abschlussprüfung abgelegt werden. Mit der Hausarbeit wurde bereits erfolgreich eine Prüfungsleistung in dieser Fachrichtung erbracht. Eine zusätzliche Prüfung entfällt somit. Das gilt für alle Fachrichtungen und Unterrichtsfächer.

Abschlussprüfungen

Alle Studierenden, die bis zum 30. September 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt geprüft.

Für Zulassungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten die nachfolgenden Regelungen.

Der Gesamtumfang der Abschlussprüfung bleibt bei 10 LP.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter   .

Schriftliche Staatsprüfungen

bisher

Neu

drei Prüfungenzwei Prüfungen
Unterrichtsfach I (4 Std.)
Unterrichtsfach II (4 Std.)
Unterrichtsfach III (2 Std.)
Auswahl aus Unterrichtsfach I, II oder III (je 3 Std.)

Mündliche Staatsprüfungen

bisher

Neu

zwei Prüfungeneine Prüfung
Pädagogik (30 min)
und
Psychologie (30 min)
Pädagogik (30 min)
oder
Psychologie (30 min)

Vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen

Bei einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen verlängert sich die Frist für den Nachweis der noch fehlendenden LP von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Diese Frist kann durch weitere Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Freistellung zur Pflege, etc.) verlängert werden.

Um vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, dürfen weiterhin nur 5 LP pro Fach fehlen.


Spezifische Informationen für das Lehramt an Förderschulen

Bezeichnung der Rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen

bisher

ab WS 2026/27

- Geistigbehindertenpädagogik
- Körperbehindertenpädagogik
- Lernbehindertenpädagogik
- Sprachbehindertenpädagogik
- Verhaltensgestörtenpädagogik
- Geistige Entwicklung
- Körperlich-motorische Entwicklung
- Lernen
- Sprache
- Emotional-soziale Entwicklung

LSQ-Modul

bisher

ab WS 2026/27

LSQ-Modul: „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ (5 LP)LSQ-Modul: „Kommunikation und Digitalität“ (5 LP)
mit Sekundarschulfach:
zweites LSQ-Modul „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (5 LP)*
*dafür 5 LP weniger im Sekundarschulfach

Gewichtung des Sekundarschulfaches

Reduzierung der LP von 80 auf 75.

Wissenschaftliche Hausarbeit

Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit bleibt erhalten (15 LP = 450 Stunden).

Neu:
In der Fachrichtung, in der die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, kann später keine Abschlussprüfung abgelegt werden. Mit der Hausarbeit wurde bereits erfolgreich eine Prüfungsleistung in dieser Fachrichtung erbracht. Eine zusätzliche Prüfung entfällt somit. Das gilt für alle Fachrichtungen und Unterrichtsfächer.

Abschlussprüfungen

Alle Studierenden, die bis zum 30. September 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt geprüft.

Für Zulassungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten die nachfolgenden Regelungen.

Der Gesamtumfang der Abschlussprüfung bleibt bei 10 LP.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter   .

Schriftliche Staatsprüfungen

bisher

Neu

drei Prüfungenzwei Prüfungen
- Rehab.päd. Fachrichtung I (4 Std.)
- Rehab.päd. Fachrichtung II (4 Std.)
- Unterrichtsfach I der Grundschule bzw.
Unterrichtsfach der Sekundarschule (4 Std.)
- eine Prüfung in einer der Rehab.päd. Fachrichtungen (3 Std.)
- eine Prüfung in einer der Unterrichtsfächer der Grundschule bzw. im Sekundarschulfach (3 Std.)

Mündliche Staatsprüfungen

bisher

Neu

zwei Prüfungeneine Prüfung
Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik / Pädagogik (30 Min.)
und
Rehabilitationspädagogische Psychologie / Psychologie (30 Min.)
Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik / Pädagogik (30 Min.)
oder
Rehabilitationspädagogische Psychologie / Psychologie (30 Min.)

Vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen

Bei einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen verlängert sich die Frist für den Nachweis der noch fehlenden LP von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Diese Frist kann durch weitere Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Freistellung zur Pflege, etc.) verlängert werden.

Um vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, dürfen weiterhin nur 5 LP pro Fach fehlen.


Ihr Recht auf Widerspruch

Wenn Sie NICHT nach der neuen Verordnung studieren möchten, müssen Sie Widerspruch gegen die Anwendung der neuen Lehramtsprüfungsverordnung einlegen. Füllen Sie dafür bitte das folgende Formular aus und senden Sie es unterschrieben an das Zentrale Prüfungsamt unter der E-Mail .

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Widerspruch einlegen, studieren Sie weiterhin vollständig nach der bisherigen Verordnung und legen auch die Erste Staatsprüfung nach diesen Regelungen ab. Dadurch profitieren Sie nicht von der Reduzierung der Anzahl der Abschlussprüfungen.


Widerspruch gegen die Anwendung der LAPrVO_2026-05-05.pdf (343,6 KB)  vom 05.05.2026

Ausnahmen von der Überführung in die neue LAPrVO

Ausgenommen von der Überführung in die neue Lehramtsprüfungsverordnung sind folgende Studierende:

  • Personen, die das Unterrichtsfach Russisch als Sekundarschulfach studieren
  • Personen, die bereits zu den Staatlichen Abschlussprüfungen zugelassen sind

Beratungsangebot des ZLB

Wir empfehlen Ihnen zunächst einen Blick in unsere FAQs. Dort finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen der Studienberatung für Lehrämter.

Studienberatung für Lehrämter

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ilka Reckmann
Janine von Hirschheydt

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