
Dokumente
Uebersicht_Neue LAPrVO_Sekundarschule.pdf (254,1 KB) vom 07.05.2026
Uebersicht_Neue LAPrVO_Gymnasium.pdf (286,6 KB) vom 07.05.2026
Uebersicht_Neue LAPrVO_Grundschule.pdf (249,2 KB) vom 07.05.2026
Uebersicht_Neue LAPrVO_Förderschule_GS.pdf (232 KB) vom 07.05.2026
Uebersicht_Neue LAPrVO_Förderschule_SEK.pdf (255,1 KB) vom 07.05.2026
Kontakt
Zentrum für Lehrer*innenbildung
Studienberatung für Lehrämter
Telefon: 0345-5521736
Telefon: 0345-5521378
studienberatung-lehramt@zlb...
Raum 202
Dachritzstr. 12
06108 Halle
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität
Zentrum für Lehrer*innenbildung
Studienberatung für Lehrämter
06099 Halle
Informationen zur neuen Lehramtsprüfungsverordnung
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt (Lehramtsprüfungsverordnung – LAPrVO LSA) zum 1. Oktober 2026 ergeben sich Änderungen für alle Lehramtsstudiengänge.
Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studierenden automatisch in die neue Verordnung überführt.
Zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist eine Reduzierung der Anzahl der Abschlussprüfungen.
Welche Änderungen sich konkret für die einzelnen Lehramtsstudiengänge ergeben, finden Sie in den folgenden Abschnitten – übersichtlich nach Studiengängen gegliedert.
Nutzen Sie auch unsere FAQs.
Übersicht
Informationsveranstaltungen für Studierende
Um die Änderungen ausführlich vorzustellen und Ihre Fragen direkt zu beantworten, laden wir Sie herzlich zu Informationsveranstaltungen ein.
Termine:
- Lehramt an Gymnasien und Sekundarschulen:
19. Mai 2026 (Di), 16.15 Uhr (Hörsaal AudiMax)
- Lehramt an Grundschulen:
20. Mai 2026 (Mi), 12.15 Uhr (Hörsaal AudiMax)
- Lehramt an Förderschulen:
21. Mai 2026 (Do), 12.15 Uhr (Hörsaal AudiMax)
Informationsmaterial für Mitarbeitende der MLU
Die Präsentation zur Informationsveranstaltung für die Mitarbeitenden der MLU wurde vertont. Die Audiofassung finden Sie hier; außerdem steht Ihnen die zugehörige Präsentation zum Download zur Verfügung.
Präsentation_Mitarbeitende.pdf
(748,4 KB) vom 08.05.2026
Die lehramtsspezifischen Präsentationen für Studierende sowie die zugehörigen Vertonungen werden in Kürze ebenfalls hier bereitgestellt.
Spezifische Informationen für das Lehramt an Sekundarschulen und das Lehramt an Gymnasien
Schulpraktika
Detaillierte Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier:
Informationen zu den Schulpraktika_LAPrVO.pdf
(96,4 KB) vom 08.05.2026
Gewichtung der Unterrichtsfächer
LSQ-Modul
bisher |
ab WS 2026/27 |
|---|---|
| Ein LSQ-Modul: „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ (5 LP) | Zwei LSQ-Module: „Kommunikation und Digitalität“ (5 LP) und „Heterogenität und Inklusion“ (5 LP) |
Wissenschaftliche Hausarbeit
Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit bleibt erhalten (15 LP = 450 Stunden).
Neu:
In der Fachrichtung, in der die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, kann später keine Abschlussprüfung abgelegt werden. Mit der Hausarbeit wurde bereits erfolgreich eine Prüfungsleistung in dieser Fachrichtung erbracht. Eine zusätzliche Prüfung entfällt somit. Das gilt für alle Fachrichtungen und Unterrichtsfächer.
Abschlussprüfungen
Alle Studierenden, die bis zum 30. September 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt geprüft.
Für Zulassungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten die nachfolgenden Regelungen.
Der Gesamtumfang der Abschlussprüfungen wird von 10 auf 5 LP reduziert.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter .
Schriftliche Staatsprüfungen
bisher |
Neu |
|---|---|
| zwei Prüfungen | eine Prüfung |
| Unterrichtsfach I (4 Std.) und Unterrichtsfach II (4 Std.) | Unterrichtsfach I (4 Std.) oder Unterrichtsfach II (4 Std.) |
Mündliche Staatsprüfungen
bisher |
Neu |
|---|---|
| zwei Prüfungen | eine Prüfung |
| Pädagogik (30 min) und Psychologie (30 min) | Pädagogik (30 min) oder Psychologie (30 min) |
Vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen
Bei einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen verlängert sich die Frist für den Nachweis der noch fehlenden LP von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Diese Frist kann durch weitere Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Freistellung zur Pflege, etc.) verlängert werden.
Um vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, dürfen weiterhin nur 5 LP pro Fach fehlen. Damit müssen beide Schulpraktika zukünftig zwingend vor der Zulassung zur Abschlussprüfung absolviert und im Löwenportal verbucht sein.
Spezifische Informationen für das Lehramt an Grundschulen
LSQ-Modul
bisher |
ab WS 2026/27 |
|---|---|
| LSQ-Modul: „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ (5 LP) | LSQ-Modul: „Kommunikation und Digitalität“ (5 LP) |
Wissenschaftliche Hausarbeit
Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit bleibt erhalten (15 LP = 450 Stunden).
Neu:
In der Fachrichtung, in der die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, kann später keine Abschlussprüfung abgelegt werden. Mit der Hausarbeit wurde bereits erfolgreich eine Prüfungsleistung in dieser Fachrichtung erbracht. Eine zusätzliche Prüfung entfällt somit. Das gilt für alle Fachrichtungen und Unterrichtsfächer.
Abschlussprüfungen
Alle Studierenden, die bis zum 30. September 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt geprüft.
Für Zulassungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten die nachfolgenden Regelungen.
Der Gesamtumfang der Abschlussprüfung bleibt bei 10 LP.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter .
Schriftliche Staatsprüfungen
bisher |
Neu |
|---|---|
| drei Prüfungen | zwei Prüfungen |
| Unterrichtsfach I (4 Std.) Unterrichtsfach II (4 Std.) Unterrichtsfach III (2 Std.) | Auswahl aus Unterrichtsfach I, II oder III (je 3 Std.) |
Mündliche Staatsprüfungen
bisher |
Neu |
|---|---|
| zwei Prüfungen | eine Prüfung |
| Pädagogik (30 min) und Psychologie (30 min) | Pädagogik (30 min) oder Psychologie (30 min) |
Vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen
Bei einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen verlängert sich die Frist für den Nachweis der noch fehlendenden LP von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Diese Frist kann durch weitere Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Freistellung zur Pflege, etc.) verlängert werden.
Um vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, dürfen weiterhin nur 5 LP pro Fach fehlen.
Spezifische Informationen für das Lehramt an Förderschulen
Bezeichnung der Rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen
LSQ-Modul
Gewichtung des Sekundarschulfaches
Reduzierung der LP von 80 auf 75.
Wissenschaftliche Hausarbeit
Der Umfang der wissenschaftlichen Hausarbeit bleibt erhalten (15 LP = 450 Stunden).
Neu:
In der Fachrichtung, in der die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben wird, kann später keine Abschlussprüfung abgelegt werden. Mit der Hausarbeit wurde bereits erfolgreich eine Prüfungsleistung in dieser Fachrichtung erbracht. Eine zusätzliche Prüfung entfällt somit. Das gilt für alle Fachrichtungen und Unterrichtsfächer.
Abschlussprüfungen
Alle Studierenden, die bis zum 30. September 2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, werden nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt geprüft.
Für Zulassungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten die nachfolgenden Regelungen.
Der Gesamtumfang der Abschlussprüfung bleibt bei 10 LP.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter .
Schriftliche Staatsprüfungen
Mündliche Staatsprüfungen
Vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen
Bei einer vorzeitigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen verlängert sich die Frist für den Nachweis der noch fehlenden LP von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Diese Frist kann durch weitere Schutzfristen (z.B. Mutterschutz, Freistellung zur Pflege, etc.) verlängert werden.
Um vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, dürfen weiterhin nur 5 LP pro Fach fehlen.
Ihr Recht auf Widerspruch
Wenn Sie NICHT nach der neuen Verordnung studieren möchten, müssen Sie Widerspruch gegen die Anwendung der neuen Lehramtsprüfungsverordnung einlegen. Füllen Sie dafür bitte das folgende Formular aus und senden Sie es unterschrieben an das Zentrale Prüfungsamt unter der E-Mail pruefungsamt@zlb.uni-halle.de.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Widerspruch einlegen, studieren Sie weiterhin vollständig nach der bisherigen Verordnung und legen auch die Erste Staatsprüfung nach diesen Regelungen ab. Dadurch profitieren Sie nicht von der Reduzierung der Anzahl der Abschlussprüfungen.
Widerspruch gegen die Anwendung der LAPrVO_2026-05-05.pdf
(343,6 KB) vom 05.05.2026
Ausnahmen von der Überführung in die neue LAPrVO
Ausgenommen von der Überführung in die neue Lehramtsprüfungsverordnung sind folgende Studierende:
- Personen, die das Unterrichtsfach Russisch als Sekundarschulfach studieren
- Personen, die bereits zu den Staatlichen Abschlussprüfungen zugelassen sind
Beratungsangebot des ZLB
Wir empfehlen Ihnen zunächst einen Blick in unsere FAQs. Dort finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen der Studienberatung für Lehrämter.
Studienberatung für Lehrämter
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