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Auslandsmobilität im Lehramtsstudium

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Aktuelles zur Auslandsmobilität und dem Brexit

Stand der hier veröffentlichten Informationen: 12.06.2021. 09:00 Uhr

Informationen zu geplanten Aufenthalten im Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit dem Brexit

Grundsätzliches zu Aufenthalten in Großbritannien nach dem Brexit

Der Brexit wurde mit dem Jahreswechsel 2020/2021 vollzogen und das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union verlassen.

Die Mitgliedschaft in der EU regelt u.a. auch die Reise- und Aufenthaltsmodalitäten von Bürger*innen aller EU-Staaten untereinander. Die getroffenen Absprachen haben u.a. zur Folge, dass Sie als Studierende in vielen Ländern Europas sich als EU-Bürger*innen frei bewegen, relativ frei (das heißt oftmals ohne Pass-/Visumskontrolle) ein- und ausreisen können und Ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Für Großbritannien gelten seit 01.01.2020 spezielle Visabestimmungen.

Wichtig: Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Beantragung von Aufenthaltsvisa für Studierende im Praktikum raten wir gegenwärtig von der Planung von Prakitkumsaufenthalten in Großbritannien ab. Wir bedauern dies sehr. Sollte sich die Situation bessern, berichten wir es an dieser Stelle und unterstützen Sie gern wieder bei der Organisation und Planung des Aufenthalts.

Veränderungen durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die Folgen für studentische Auslandsmobilität

Visabestimmungen seit dem 01.01.2020 (Studienaufenthalte)

Bei der Entscheidung, ob Sie für Ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Visum benötigen, spielt die Dauer eine entscheidende Rolle: Studienaufenthalte bis zu 6 Monaten erfordern kein Visum, jedoch ist der Zweck ihres Aufenthaltes explizit auf das Studium begrenzt. Es ist Ihnen nicht gestattet einer Tätigkeit nachzugehen, für die Sie zusätzlich finanziell entlohnt werden. Ab dem 01.10.2021 können Sie als EU-Bürger*in nur noch mit einem gültigen Reisedokument in das Vereinigte Königreich einreisen.

Sollten Sie einen Aufenthalt für mehrere Semester planen, müssen Sie seit dem 01. Januar 2021 ein Visum für Studierende beantragen. Dieser kann online gegen eine Gebühr von 348 britische Pfund eingereicht werden. Informationen finden Sie hier    (Seite der Britischen Regierung).

Zusätzlich zum Visum muss ein Immigration Health Surcharge    gezahlt werden (470 britische Pfund/Jahr), um einen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu erhalten. Eine Rückererstattung der Gebühr ab Beginn 2022 nach Vorlage der Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht werden.

Visabestimmungen seit dem 01.01.2020 (Praktikumsaufenthalte)

Für Ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich als Praktikant*in ist ebenfalls ein Visum    erforderlich (Kosten: 244 britische Pfund). Für einen Antrag benötigen Sie ein Certificate of sponsorship    des British Council. Dabei handelt es sich um eine Referenznummer, welche nach der Ausstellung drei Monate gültig ist.
WICHTIG: Die Beantragung des Certificate of sponsorship ist von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu beantragen. Informieren Sie uns hierfür über Ihr Vorhaben.

Zusätzlich zum Visum muss ein Immigration Health Surcharge    gezahlt werden (470 britische Pfund/Jahr), um einen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu erhalten. Eine Rückererstattung der Gebühr ab Beginn 2022 nach Vorlage der Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht werden.

Förderung für Studierende über Erasmus+ (Studienaufenthalte)

Das Vereinigte Königreich ist weiterhin Teil des aktuell laufenden Erasmus+ Programms. Daher können studentische Aufenthalte, welche an Partnerhochschulen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfinden sollen, bis zum 31. März 2023 durchgeführt und entsprechend gefördert werden.

Für das neue Erasmus+ Programm 2021-2027 hat das Vereinigte Königreich kein Interesse verkündet. Nach derzeitigem Stand ist damit eine Förderung über Erasmus+ nach dem 31. März 2023 nicht möglich.

Förderung für Studierende über Erasmus+ (Praktikumsaufenthalte)

Das Vereinigte Königreich ist weiterhin Teil des laufenden Erasmus+ Programms. Daher können studentische Aufenthalte für Praktika im Lehramtsstudium noch bis zum 31. März 2023 durchgeführt und entsprechend gefördert werden. Aktuell gibt es 10-15 noch verfügbare Plätze.

Für das neue Erasmus+ Programm 2021-2027 hat das Vereinigte Königreich kein Interesse verkündet. Nach derzeitigem Stand ist damit eine Förderung über Erasmus+ nach dem 31. März 2023 nicht möglich.

Detailliertere Informationen können Sie der Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt Seite entnehmen: Erasmus-Praktika in UK   

Empfehlungen für Studierende, die einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Vereinigten Königreich planen

Wir empfehlen in der gegenwärtigen Situation:

  • mit Blick auf die SARS-CoV-2-Pandemie (inklusive Mutationen) von Studien- und Praktikumsaufenthalten im Vereinigten Königreich momentan abzusehen;
  • Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Vereinigten Königreich sorgfältig zu planen und die „normalen“ Vorbereitungen für Auslandsaufenthalte um ggf. Bemühungen um ein Visa zu ergänzen.

Als Alternative für Lehramtsstudierende, die einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt in einem englischsprachigen Land suchen empfehlen wir:

  • Praktikumsaufenthalte in Irland oder Malta (bleiben auch absehbar reguläre EU-Mitglieder);
  • Studien- und Praktikumsaufenthalte in skandinavischen Ländern;
  • Studien- und Praktikumsaufenthalte in anglophonen Ländern weltweit (vermutlich in vollem Umfang wieder nach Ende der Corona-Einschränkungen);
  • das Erlernen einer weiteren Fremdsprache Ihrer Wahl - so steht Ihnen die ganze Welt offen.

Weitere Informationen

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