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Auslandsmobilität im Lehramtsstudium

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Dienstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
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Studium und Praktikum im Ausland kombiniert durchführen

Einleitung

Als Lehramtsstudierende*r der Uni Halle haben Sie die Möglichkeit, in einem längeren Auslandsaufenthalt sowohl einen Teil Ihres Studiums als auch eines Ihrer Praktika direkt hintereinander am gleichen Ort durchzuführen. Wie Sie zur Planung eines solchen kombinierten Studiums- und Praxisaufenthalts vorgehen, erläutert dieser Leitfaden.

Als eines von bundesweit 19 Modellprojekten führt das ZLB im Rahmen der DAAD-Initiative Lehramt.international einen kombinierten Studien- und Praxisaufenthalt in den USA durch. Der Aufenthalt ist umfänglich durch ein Reise- und Aufenthaltsstipendium finanziert. Bewerbungen sind noch bis 25. März 2020 möglich. Bewerbung und mehr Informationen unter diesem Link.

Ein denkbares Beispiel wäre ein Semesteraufenthalt zum Studium an einer  Hochschule in Russland und dann ein Praktikum (Schulpraktikum, AuPP) an  einer Schule in Russland, oder aber ein Praktikum in den USA und daran  anschließend ein Studium für ein Semester an einer amerikanischen  Hochschule. Wichtig ist, dass Studium und Praktikum in einem engen  zeitlichen Zusammenhang im gleichen Land durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind in einem Lehramtsstudiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg immatrikuliert.
  • Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester Ihres Studiengangs.
  • Sie haben bisher mit Erfolg studiert.
  • Sie können und möchten zwischen 7 und 12 Monate im Ausland leben, studieren und erste berufliche Erfahrungen sammeln.
  • Hinweis: Die Kinderbetreuung kann mit einer Kinderpauschale  gefördert werden und besondere Leistungen für einzelne Personengruppen  sind in allen Förderprogrammen vorgesehen und kein Hinderungsgrund.

Planung

Beginnen Sie etwa 1,5 Jahre vor Ihrem geplanten Aufenthalt mit der Organisation eines Studien- und Praktikumsplatzes.

  • Welches Land/Welche Region kommt für Ihr Vorhaben in Frage?
  • (Ist Ihre Wunschregion vielleicht schon unter unseren Kontakten vertreten?)
  • Welche Einrichtungen kommen für Sie in Frage?
  • Ist eine potentielle Hochschule für Ihr Studium im Ausland schon Partner des ZLB bzw. der Uni Halle?
  • Welcher Zeitraum kommt für ihren Auslandsaufenthalt infrage? (Fördermittel sind an Mindestdauer geknüpft)
  • Beachten Sie die Termine für Fördermöglichkeiten in ihrem Zielland (siehe nächster Abschnitt)
  • Treten Sie mit dem Praktikumsbüro des ZLB in Kontakt und informieren Sie uns über Ihr Vorhaben.
  • Stellen Sie Kontakt mit Ihrer bevorzugten ausländischen Uni und auch einigen potentiellen Praktikumseinrichtungen her. Erfragen Sie deren Bereitschaft, Sie während eines Praktikums zu betreuen.
  • Bewerben Sie sich nach der ersten positiven Rückmeldung mit ihren Unterlagen bei der Einrichtung und um eine Förderung (siehe nächster Abschnitt)
  • Nach Erhalt einer Zusage, nehmen Sie bitte nochmals Kontakt mit uns auf.
  • Organisieren Sie parallel den Aufenthalt vor Ort und Ihre Abwesenheit in Halle.

Finanzierung

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich fundiert über die Finanzierungsmöglichkeiten bei einem Gespräch im International Office der MLU beraten zu lassen. Für einen ersten Eindruck der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, haben wir jedoch eine Übersicht zusammengestellt.

DAAD-Stipendium für kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland

Über den Deutschen akademischen Austauschdienst können mehrmonatige kombinierte Studien- und Praxisaufenthalte im Ausland gefördert werden. Im Zentrum dieser Förderung steht der Ausbau Ihrer wissenschaftlichen UND beruflichen Qualifikation.

Das gesamte Bewerbungsverfahren wird vom DAAD über das elektronische Portal durchgeführt. Die kompletten Informationen zum Förderprogramm können Sie hier    beim DAAD einsehen.

Beachten Sie: Das Programm hat für einzelne Regionen/ Länder unterschiedliche Bewerbungszeitpunkte. Eine verspätete Bewerbung ist nicht möglich - planen Sie also mit genügend Vorlauf. Die Termine finden Sie hier   .

  • Dieses Programm fördert nur die Durchführung eines Studiensemesters und eines mehrmonatigen Praktikums im gleichen Land
  • Es gilt nur für Pflichtpraktika (AuPP bzw. berufsfeldbez. Erkundungen, Schulpraktikum I oder II)
  • Gefördert werden nur Praktika an nationalen Schulen bzw. als solche anerkannte Einrichtungen. Keine Förderung von Praktika an Deutschen Auslandsschulen.
  • Der Aufenthalt kann sowohl mit dem Praktikum als auch mit dem Studium beginnen.
  • Bei Bewerbung im DAAD-Förderprogramm muss eine Zusage der Uni vorliegen, wenn der Aufenthalt mit dem Studium beginnt. Der Nachweis für die Praktikumsstelle kann nachträglich erbracht werden.
  • Für die Bewerbung muss die Landessprache mindestens auf Niveau B2 nachgewiesen werden, wenn in der Bewerbung ein Sprachkurs für C1 vermerkt ist.
  • Falls Sie sich ohne Sprachkurs bewerben wollen, benötigen Sie einen Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau C1
  • Die Dauer des Studiums richtet sich nach der Semesterdauer der ausländischen Hochschule (mindestens 3 Monate).
  • Die Dauer des Praktikums darf zwei Monate nicht unterschreiten.
  • Das Stipendium enthält: Aufenthaltsstipendium (etwa 1000 Euro monatlich, abhängig vom Zielland), Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland), Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, ggf. weitere Leistungen (bspw. Zuschuss zu einem Sprachkurs).

Alle Dokumente und Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD   .

Erasmus+

Für die Förderung von Studiumsaufenthalten an Universitäten, und Hochschulen, sowie für Praktika an nationale pädagogische Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei greift das Erasmus+ Programm.

Innerhalb des Erasmus+Programms können also auch Aufenthalte gefördert werden, die aus einer Kombination eines Studiums und eines Praktikums im selben Land bestehen. Die Förderung erfolgt dann in den beiden Programmlinien des Erasmus+Programms (nämlich einmal Praktikaförderung, einmal Förderung des Auslandsstudiums).

Informationen für die Komponente "Praktikumsaufenthalt" im Erasmus+Raum finden Sie hier die nötigen Informationen auf den Seiten des Leonardo-Büros    an der Uni Magdeburg.

Informationen für die Komponente "Studienaufenthalt" im Erasmus+Raum finden Sie auf der Seite des International Office der Uni Halle.

  • Die Durchführung des Studiums ist nur an Erasmus+Partnerhochschulen der Uni Halle möglich.
  • Mindestdauer des Studiums ein Semester bzw. Trimester.
  • Mindestdauer des Praktikums zwei Monate, maximale Dauer 12 Monate.
  • Bewerbung für den Teil "Praktikum" auf elektronischem Wege beim Leonardo-     Büro an der Uni Magdeburg     , das Erasmus+ für Sachsen-Anhalt koordiniert. Dort können Sie auch alle geforderten Unterlagen einsehen und einreichen.
  • Das ausgefüllte Learning Agreement der drei Parteien (aufnehmende Praktikumseinrichtung, ZLB und Praktikant*in) gilt als Betreuungsbestätigung im Praktikum.
  • Bewerbung für den Teil "Studium" über das International Office der Uni Halle
  • Das ausgefüllte Learning Agreement der drei Parteien (Gasthochschule um Ausland, ZLB und Praktikant*in) regelt die Anerkennung Ihrer Studienleistungen.
  • Finanzielle Sonderbedarfe für Praktikant*innen mit Kindern und für Menschen mit Einschränkungen werden mit abgedeckt.
  • Näheres zum Erasmus+Programm für Praktika auf den Seiten des International Office. Beachten Sie auch die Liste häufig gestellter Fragen zum gesamten Erasmus+Programm.

Erasmus+ weltweit

Neben der Förderung in den europäischen Programmländern von Erasmus+ können auch Aufenthalte an nationalen Schulen aller Länder weltweit gefördert werden.

  • Mindestdauer: 2 Monate
  • Stipendienhöhe: 700 Euro pro Monat
  • Beantragung: bis 2 Monate vor Praktikumsbeginn
  • Für ein gegebenenfalls erforderliches Visum/Arbeitserlaubnis sind Sie selbst verantwortlich.
  • Bewerbung auf elektronischem Wege beim Leonardo-Büro an der Uni Magdeburg    , welches Erasmus+ weltweit für Sachsen-Anhalt koordiniert. Dort können Sie auch alle geforderten Unterlagen einsehen und einreichen.
  • Das ausgefüllte Learning Agreement der drei Parteien (aufnehmende Einrichtung, MLU Halle und Praktikant*in) gilt als Betreuungsbestätigung.
  • Finanzielle Sonderbedarfe für Praktikant*innen mit Kindern und für Menschen mit Einschränkungen werden mit abgedeckt.
  • Beachten Sie auch die Hinweise des Büros für Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt    und die Liste häufig gestellter Fragen zum gesamten Erasmus+.

Auslands-BAföG

Außerdem kann Ihnen in vielen Fällen Auslands-BAföG zustehen. Sollten Sie im Inland keinen Anspruch auf BAföG haben, kann sich dies aufgrund einer unterschiedlichen Bemessungsgrundlage im Ausland ändern. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrer zuständigen BAföG-Stelle. Beachten Sie bitte, dass Aufenthalte erst ab einer Dauer von 3 Monaten gefördert werden.

Dokumente

Fremdsprachige Bescheinigungen für den Teil "Praktikum"

  • finden Sie hier für das AuPP
  • finden Sie hier für das Schulpraktikum I oder II

Ansprechpartner

Zur Seite von Peter Grüttner

Peter Grüttner

DAAD-Modellprojekt Internationalisierung der Lehrer*innenbildung

Praktikumsbüro (Auslandsmobilität im Lehramt)

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