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Auslandsmobilität im Lehramtsstudium

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06108 Halle

Sprechzeiten:
Dienstag 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
und nach Vereinbarung
Beratung durch Returnees:
Dienstag 10-12 Uhr und Donnerstag 13-15 Uhr

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Auslandsmobilität während der Corona-Pandemie

Stand der hier veröffentlichten Informationen: 26.04.2022, 08:15 Uhr

Informationen zu geplanten Aufenthalten und möglichen Einschränkungen durch Corona/Covid19

Grundsätzliches zu Reisewarnungen vor nicht notwendigen touristischen Reisen im Zusammenhang mit studentischer Auslandsmobilität

Im Zusammenhang mit dem weltweiten Infektionsgeschehen sprechen das Auswärtige Amt    (im Folgenden AA) und das Robert Koch-Institut    (im Folgenden RKI) für bestimmte Regionen Reisewarnungen für nicht notwendige, touristische Reisen aus.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Grundsätzlich sind studienbezogenen Auslandsaufenthalte keine touristischen Reisen. Es handelt sich um die An- und Abreise für einen Teil des Studiums (Pflichtpraktika und/oder Studium), der von Ihnen außerhalb Deutschlands absolviert wird.
  • Eine Reisewarnung wird für Regionen ausgesprochen, in denen das Infektionsgeschehen (also die Anzahl von positiv auf COVID-19 getesteten Personen) innerhalb eines definierten Zeitraums stark gestiegen ist. Sie gibt in erster Linie Auskunft über das Infektionsgeschehen, nicht zwangsläufig Auskunft über Risikozustände im Alltagsleben der betroffenen Region.
  • Je nach Zielort können Corona-bedingt weitere Einschränkungen bei An-, bzw. Abreise und bei eigentlichen Aufenthalt vor Ort bestehen.
  • Bitte folgen Sie den Anweisungen bzw. berücksichtigen Sie die verhängten Einschränkungen vor Ort ist im Sinne der Eindämmung bzw. Unterbindung von Infektionen.

Ab hier "Corona-Archiv" (keine aktuellen Informationen, keine Pflege der Daten)

Bestehende Reisewarnungen für Zielorte studentischer Auslandsmobilität

Was ist zu beachten, wenn für Ihren Zielort eine Reisewarnung von AA und RKI besteht?

  • Überlegen Sie gründlich, ob Sie Ihren Aufenthalt zum jetzigen Zeitpunkt unter den gegebenen Umständen wirklich antreten möchten. Sprechen Sie uns auch auf die Möglichkeit einer Verschiebung Ihres Auslandsaufenthaltes an.
  • Informieren Sie sich darüber, ob das gesellschaftliche Leben, die Sicherheitslage, die Versorgung, das Gesundheitssystem o.ä. in Ihrem Zielland durch die Maßnahmen (stark) beeinträchtigt sind oder Ihr Aufenthalt weitestgehend wie geplant durchgeführt werden kann.
  • Möglicherweise sind der internationale Flug- sowie Bahnverkehr eingeschränkt. Sollte die Situation in Ihrem Zielland sprunghaft verschlimmert werden, besteht die Möglichkeit, dass nicht genügend Rückreiseoptionen zur Verfügung stehen, um Sie zurückzubefördern.
  • Die Reise in ein Gebiet, für das eine aktuelle, amtliche Reisewarnung des AA und des RKI besteht, erfolgt auf Ihre Verantwortung. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg übernimmt keine Verantwortung für die Folgen einer solchen Entscheidung. Gern stehen Ihnen die Ansprechpersonen des ZLB beratend zur Seite.

Nachfolgend führen wir eine regelmäßig aktualisierte Liste der vom AA bzw. RKI im Zusammenhang mit COVID-19 ausgewiesenen Risikogebiete. Wir raten dringen zu vorheriger Rücksprache bei geplanten Aufenthalten in diesen Regionen mit ihrer ausländischen Gastinstitution (Schule, Universität), dem Zentrum für Lehrer*innenbildung und ggf. Ihrem Fördermittelgeber.

Informationen für Studierende, die sich aktuell im Ausland befinden

Was sollte ich tun, wenn ich einen
studienbezogenen Auslandsaufenthalt (Praktikum
oder Studium) geplant habe und dieser demnächst
beginnt?

Sollten Sie sich momentan im Ausland befinden und von Regelungen Ihres Gastlandes beim Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus betroffen sein, können Sie Informationen für deutsche Staatsbürger*innen auf folgenden Seiten abrufen:

  • Das AA der Bundesrepublik aktualisiert ständig die Reisehinweise für alle Länder mit Blick auf den Corona-Virus. Die Bestimmungen für Ihr Zielland finden Sie hier   .
  • Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert Studierende auf seiner Webseite    über die Regelungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise und dem Aufenthalt im vom Virus betroffenen Ländern.
  • Die Universität Halle hat ebenfalls auf ihrer Webseite unter Informationen für Studierende und Angestellte zusammengestellt und aktualisiert diese regelmäßig.
  • Das International Office der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg informiert Studierende hier über die aktuelle Situation zu Auslandsaufenthalten.

Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren

Informationen, die die Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten der Welt betreffen:

Reisende (ab 12 Jahren), welche ab dem 01. August 2021 aus dem Ausland nach Deutschland einreisen haben:

  • ein aktuelles, negatives Testergebnis,
  • einen Impfnachweis oder
  • einen Genesenennachweis mitzuführen.

Für Einreisen aus Virusvarianten- oder Hochrisikogebieten gelten Anmelde-, Test- und Quarantänebestimmungen des Bundesministeriums für Gesundheit, welche hier    aufgeführt sind.

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang

  1. Finanzierung / Erasmus-Stipendien:
    Falls Sie Ihr Praktikum abbrechen möchten, sollten Ihnen daraus keine finanziellen Nachteile erwachsen. Es handelt sich um Höhere Gewalt (Force Majeure). Der DAAD und die EU-Kommission arbeiten derzeit noch an den Details, wie dies genau auszulegen ist, aber  diese Grundaussage steht bereits. Ausführlichere Infos finden Sie hier   .
    Entscheidend ist: Ihre Sicherheit steht über allem und wir werden Ihnen in keiner Weise Hürden auftun. Entscheiden Sie also nicht aufgrund der evtl. entstehenden Kosten. Ihr Erasmus-Stipendium steht Ihnen mindestens für die Anzahl der abgeleisteten Praktikumstage zur Verfügung; darüber hinaus auch, wenn Sie die entstandenen Kosten nachweisen. Wir gehen davon aus, dass die EU noch eine kulantere und unbürokratischere Regelung finden wird.
  2. Anerkennung des Praktikums: Über die Anerkennung des Praktikums z.B. mit CPs entscheiden wir gemeinsam. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um diese Frage bei vorzeitigem Abbruch zu klären. Nehmen Sie bitte Kontakt per Email () auf.
  3. Rückkehr oder Fortsetzung des Praktikums: Die Entscheidung müssen Sie selbst treffen. Bedenken Sie für Ihre Entscheidung:
  • Kann ich mein Praktikum voraussichtlich fortsetzen?
  • Bin ich sozial soweit integriert und sind meine Lebensumstände (Unterkunft) so, dass ich mir eine 2-wöchige Quarantäne am Praktikumsort vorstellen kann?
  • Vertraue ich dem örtlichen Gesundheitssystem im Fall der Fälle?
  • Was rät Ihnen Ihre Praktikumseinrichtung?
  • Ist meine Rückreise bzw. Wiedereinreise nach Deutschland bzw. ggf. durch Transitländer noch möglich?

Falls Sie sich für eine Rückreise entscheiden, wird es evtl. nicht einfach werden, Transportmittel zu finden. Viele Flüge wurden bereits gestrichen. Viele Grenzen wurden geschlossen, so dass dort meist auch keine Züge mehr verkehren. Grundsätzlich können Sie als deutsche*r Staatsbürger*in immer nach Deutschland einreisen. Folge kann sein, dass Sie eine 2-wöchige Quarantäne einhalten müssen (insbesondere, wenn Sie aus einem  Risikogebiet kommen). Außerdem kommen Sie bei geschlossenen Grenzen derzeit nicht wieder in das Praktikumsland zurück.
Bitte informieren Sie uns (), wenn Sie Ihr Praktikum vorzeitig abbrechen möchten bzw. dies tun.

Virusvariantengebiete & Hochrisikogebiete

Gebiete werden durch das AA und dem RKI als besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Risiko der Infektion gehandelt, wenn diese einen besonders hohen Inzidenzwert aufweisen (Hochrisikogebiet) oder in diesem Risikogebiet Varianten des SARS-CoV-2 aufgetreten sind (Virusvariantengebiet).

Virusvariantengebiete weltweit

Derzeit gibt es keine Virusvariantengebiete.

Hochrisikogebiete in Europa

  • Im Folgenden werden die Länder Europas aufgezählt, welche derzeit durch das AA und dem RKI als Hochrisikogebiete eingestuft sind.

Belarus

  • Belarus ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird gewarnt." Siehe Belarus    (abgerufen 13.Oktober, 13:20 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Bosnien und Herzegowina

  • Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit gewarnt." Siehe Bosnien und Herzegowina    (abgerufen 13. Oktober, 13:25 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Estland

  • Estland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland wird derzeit gewarnt." Siehe Estland    (abgerufen 13. Oktober, 13:27 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Frankreich

  • Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana und Neukaledonien wird derzeit gewarnt." Siehe Frankreich    (abgerufen 13. Oktober, 13:30 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Irland

  • Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen gestiegen, jedoch in regional unterschiedlicher Ausprägung.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Border wird derzeit gewarnt." Siehe Irland    (abgerufen 28. September, 11:50 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Lettland

  • Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit gewarnt." Siehe Lettland    (abgerufen 13. Oktober, 13:30 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Montenegro

  • Montenegro ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt." Siehe Montenegro    (abgerufen 13. Oktober, 13:35 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Niederlande

  • Das Königreich der Niederlande war von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande wird gewarnt." Siehe Niederlande     (abgerufen 28. September, 11:50 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Nordmazedonien

  • Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt." Siehe Nordmazedonien    (abgerufen 28. September, 11:55 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Republik Moldau

  • Die Republik Moldau ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt." Siehe Republik Moldau    (abgerufen 13. Oktober, 13:30 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Rumänien

  • Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien gewarnt." Siehe Rumänien    (abgerufen 13. Oktober, 13:40 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Serbien

  • Serbien ist von COVID-19 stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt." Siehe Serbien    (abgerufen 28. September, 11:58 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Slowenien

  • Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt." Siehe Slowenien    (abgerufen 28. September, 12:00 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Ukraine

  • Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt." Siehe Ukraine    (abgerufen 13. Oktober, 13:40 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Vereinigtes Königreich

  • Das Vereinigte Königreich ist von COVID-19 sehr stark betroffen.
  • "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die britischen Überseegebiete einschließlich Gibraltar, die Isle of Man und die Kanalinseln wird derzeit gewarnt." Siehe Vereinigtes Königreich    (abgerufen 28. September, 12:00 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Hochrisikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Vereinigte Staaten von Amerika

  • Die USA sind von COVID-19 sehr stark betroffen.
  • "Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA wird gewarnt." Siehe Vereinigte Staaten von Amerika    (abgerufen 31. August 2021, 14:05 Uhr).
  • Bei Rückreisen aus Risikogebieten gelten mehrere Bestimmungen (siehe unten).

Weitere Länder und Regionen

Für Länder mit bestehender Reisewarnung - wir raten gegenwärtig von dortigen Studien- oder Praktikumsaufenthalten ab!

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